München, Leipzig, Berlin (epd). Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat mit Unverständnis auf das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts zur Vermietung städtischer Räume für eine BDS-Veranstaltung reagiert. Das Verwaltungsgericht habe "zu wenig berücksichtigt", dass die antiisraelische Boykott-Initiative BDS antisemitische Züge trage und Antisemitismus schüre, hieß es.

Zentralratspräsident Schuster sagte, die Meinungsfreiheit sei "ein hohes Gut": "Doch Antisemitismus ist keine Meinung." Der Beschluss der Stadt München, solchen Veranstaltungen gar nicht erst im Wortsinn Raum zu geben, sei daher "sehr zu begrüßen" gewesen. "Menschen, die mit ihrer Israel-Feindlichkeit Antisemitismus verbreiten, sollten keine Plattform erhalten", sagte Schuster. Das Urteil sei ein Rückschlag im Kampf gegen Antisemitismus und für den Zusammenhalt der Gesellschaft.

Die Leipziger Richter bestätigten am Donnerstag im Wesentlichen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom November 2020. Demnach hätte die Stadt München im Jahr 2018 einen städtischen Saal für eine Podiumsdiskussion zur gegen den Staat Israel gerichteten Boykott-Bewegung BDS ("Boycott, Divestment and Sanctions") vermieten müssen. Die Landeshauptstadt hatte die Vermietung abgelehnt und sich auf einen Stadtratsbeschluss von 2017 bezogen.

Genau diesen Stadtratsbeschluss - wonach städtische Räumlichkeiten nicht für Veranstaltungen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, diese unterstützen, diese verfolgen oder für diese werben, genutzt werden dürfen - hatte der Kläger bei seiner Veranstaltung diskutieren wollen. Die Veranstaltung stand unter der Überschrift "Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein? - Der Stadtratsbeschluss vom 13. Dezember 2017 und seine Folgen".

Der Zentralrat forderte von Bund und Ländern "eine rasche gesetzliche Regelung", um Kommunen eine rechtssichere Handhabe gegen BDS-Veranstaltungen zu geben. Damit würde auch der politische Wille umgesetzt, der im Beschluss des Bundestags zu BDS von 2019 zum Ausdruck kommt, so der Zentralrat. Demzufolge sollte es für jede Quelle von Rechtsextremismus und Antisemitismus eine durchsetzungsfähige Grundlage geben, die Anmietung öffentlicher Räume zu verwehren.