Das Organspenderegister im Internet geht ab Montag (18.3.) schrittweise an den Start. Dann soll es laut Bundesgesundheitsministerium möglich sein, unter Organspende-Register.de zu hinterlegen, ob man bereit ist, Organe oder Gewebe zu spenden. Bis zum 1. Juli sollen den Angaben nach die Entnahmekrankenhäuser die Erklärungen zur Organspende abrufen können.
Für die Registrierung ist anfangs ein Ausweisdokument mit der sogenannten eID-Funktion (elektronische Identität) nötig. Im dritten Quartal dieses Jahres soll auch die Erklärung dann mittels GesundheitsID, etwa über die App der Krankenkasse, möglich werden. Bis zum 1. Januar 2025 sollen schließlich alle behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen an das neue Onlineregister angebunden sein.
Bundestag lehnte Widerspruchlösung 2020 ab
Der Aufbau des Registers geht auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2020 zurück. Der Bundestag hatte damals mehrheitlich die sogenannte Widerspruchslösung, nach der jeder Organspender wird, der dem nicht ausdrücklich widerspricht, abgelehnt. Zugleich beschloss er eine Regelung, die befördern soll, dass mehr Menschen sich dazu erklären, ob ihre Organe nach ihrem Tod anderen Todkranken gespendet werden können. Beschlossen wurde in dem Zusammenhang der Aufbau des Organspenderegisters, wie es bereits in fast allen EU-Ländern existiert.
Fachleute begrüßen grundsätzlich die neue Datenbank, sind aber skeptisch, ob sich die Zahl der Spender dadurch schnell deutlich erhöht.
Der Medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in Frankfurt am Main, Axel Rahmel, sagte, bislang gebe es in keinem Land, in dem so ein Register eingeführt ist, "einen Beleg dafür, dass das einen akuten oder Langzeiteffekt auf die Zahl der Organspenden hat".
Dennoch sei das neue System "ein großer Zugewinn", denn in dem Register seien die Auskünfte schnell abrufbar und sicher gespeichert.
Nach Zahlen der DSO haben im vergangenen Jahr 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Insgesamt seien 2.877 Organe transplantiert worden. Die Zahl stieg zwar im Vergleich zu 2022, im internationalen Vergleich liegt Deutschland aber weit zurück.
Patientenschützer: Organspenderegister ist "halbherzig"
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert den Start des neuen Organspenderegisters als unzureichend. "Der Start des Organspenderegisters ist halbherzig. Denn Bund und Länder verhindern eine bürgernahe Abgabe der digitalen Erklärung zur Organspende", erklärte Vorstand Eugen Brysch am Sonntag in Dortmund. In keinem Passamt Deutschlands stehe ein datenschutzsicherer Terminal.
"Damit haben Bürgerinnen und Bürger nicht die Möglichkeit, ihre Entscheidung für oder gegen die Organspende direkt vor Ort in das Register einzutragen."
Brysch kritisierte, dass die Menschen ihre Eintragung in das Organspenderegister derzeit nur selbst digital hinterlegen können. Zwar blieben die bisherigen einfachen Wege der Willensbekundung bestehen. Weder der Vermerk in der Patientenverfügung, noch der Papierausweis verliere an Gültigkeit. "Internet Unerfahrene sind jedoch von dem zusätzlichen digitalen Angebot ausgeschlossen", bemängelte Brysch. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Amtschefs der Länder müssten innerhalb eines Jahres für die Anbindung an die Passämter sorgen.
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