Das Lied "In der Weihnachtsbäckerei" von Rolf Zuckowski ist bei vielen ein Klassiker zu Weihnachtszeit. Doch eine Kita im Münsterland muss auf den Song in Zukunft verzichten.

Keine Sorge, es liegt nicht daran, dass die EU oder andere finstere Mächte Weihnachten verbieten wollen. Vielmehr geht es um die anfallenden GEMA-Kosten, oder noch genauer, um den damit verbundenen Aufwand. 

Gemeinsames Singen wird schwierig 

In einem Interview von RTL berichtet die Kita "Bärenhöhle" in Renke von dem Problem. Deren Vorstandschef, Björn Schmitz, erklärt:

"Es geht gar nicht so um die Höhe der Gebühr, sondern eher den bürokratischen Aufwand, der dahintersteckt." Die Kinder werden den teuren "Weihnachtsbäckerei"-Song nicht mehr singen, kündigt er an.

In dem Interview wird berichtet, dass für eine Anmeldung über das Online-Portal der GEMA muss, ganz genau angegeben werden, wie lange die Feier dauert, wie groß die Fläche beziehungsweise der Raum ist, in dem das Fest stattfindet und wie viele Minuten davon ohne Musik bestritten werden.

"Ich müsste jedes Lied, das wir singen, vorher anmelden", erklärt Kita-Leiterin Mechthild Ahrens.

Das Problem ist, dass Nordrhein-Westfalen nicht, wie andere Bundesländer, einen solchen Pauschalvertrag abgeschlossen hat. Deshalb möchte der Kindergarten in Renke eine Petition an den Düsseldorfer Landtag einreichen, damit das Weihnachtslied bald auch wieder mit den Eltern zusammen gesungen werden kann.

Das Recht, ein Lied öffentlich zu singen oder abzuspielen, vertritt in Deutschland die GEMA. Für eine öffentliche Adventsfeier (mit Eltern oder weiteren Besuchern) eines Kindergartens mit Musik ist also eine entsprechende GEMA Lizenz erforderlich. Mit Bayern hat die GEMA einen Pauschalvertrag, über die Adventsfeiern ehrenamtlicher Träger (zum Beispiel Elterninitiative) abgegolten werden können. Die GEMA und VG Musikedition vertreten jeweils die Rechte ihrer Mitglieder und aller Mitglieder ihrer Schwestergesellschaften weltweit.

Die GEMA

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft, die die Interessen von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern vertritt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Lizenzierung und Vergütung von Musiknutzungen sicherzustellen. Die GEMA erhebt Gebühren von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die Musik öffentlich aufführen oder vervielfältigen, und leitet diese Einnahmen an die Rechteinhaber weiter.

Dies schützt das geistige Eigentum der Künstler und ermöglicht es ihnen, angemessene Vergütungen für die Verwendung ihrer Werke zu erhalten. Die Funktionsweise der GEMA basiert auf umfassenden Datenbanken, um die Nutzung von Musikwerken zu verfolgen, und sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Wahrung der Rechte der Musikschaffenden in der digitalen Ära.

Die Rechte für Notenkopien von urheberrechtlich geschützter Musik vertritt in Deutschland die VG Musikedition. Die GEMA schließt in deren Auftrag Lizenzverträge ab. In Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg ist das über die entsprechenden Rahmenverträge abgegolten. In diesem Fall ist keine Einzelmeldung nötig. In allen anderen Bundesländern gilt für die einzelnen Einrichtungen der Tarif der VG Musikedition. Die Tarifgestaltung liegt bei der VG Musikedition. 

(Anmerkung: Wir haben den Artikel am 22. Dezember 2023 inhaltlich in einigen Punkten korrigiert und präzisiert)

 

 

 

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