Als am 20. November 1945 die Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesse gegen 22 Nazi-Größen beginnen, ist dies auch ein Meilenstein für das Völkerstrafrecht. Im Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizpalastes wird erstmals über die individuelle Schuld der Angeklagten in diesen zentralen Punkten verhandelt: gemeinsamer Plan oder Verschwörung zur Führung von Angriffskriegen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen. Der Massenmord an den Juden war kein eigener Anklagepunkt, er wurde vor allem unter Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhandelt.

Der Prozess führt einer breiteren Öffentlichkeit die Untaten des NS-Regimes vor Augen. "Jetzt sitzen also der Krieg, der Pogrom, der Menschenraub, der Mord en gros und die Folter auf der Anklagebank", notierte damals Schriftsteller Erich Kästner in einem Artikel für die "Neue Zeitung". "Riesengroß und unsichtbar sitzen sie neben den angeklagten Menschen."

Zwölf Todesurteile, drei Freisprüche

Als der Internationale Militärgerichtshof die Anklage erhob, waren die Hoffnungen von Opfern und Angehörigen groß. "Jeder von uns hat die Prozesse gewollt", sagte der mittlerweile verstorbene gebürtige Nürnberger Jude Ernest Lorch vor fünf Jahren dem Evangelischen Pressedienst (epd). In der Pogromnacht 1938 wurde sein Vater von SA-Truppen totgeprügelt, die restliche Familie floh in die USA, erinnerte sich der 97-jährige US-Amerikaner damals. Lorch meldet sich 1941 als Freiwilliger bei der US-Army: "Ich wollte unbedingt gegen die Nazis kämpfen."

Vor 80 Jahren war er als 22-jähriger US-Soldat dann bei dem Konvoi dabei, der hochrangige Nazi-Funktionäre von Luxemburg nach Nürnberg zum Kriegsverbrecherprozess brachte. Darunter waren Reichsmarschall Hermann Göring, Botschafter Franz von Papen, Rüstungsminister Albert Speer und der Nürnberger Gauleiter und Hetzer Julius Streicher. Zu den Angeklagten gehörten außerdem Rudolf Heß, Hitlers Stellvertreter in der NSDAP, und - in Abwesenheit - Martin Bormann.

Knapp ein Jahr nach Prozessbeginn, am 30. September und 1. Oktober 1946, wurden zwölf Angeklagte im Hauptkriegsverbrecherprozess zum Tode verurteilt. Göring entzog sich durch Suizid der Hinrichtung. Für drei Täter, darunter Heß, ordnete das Gericht lebenslange Haft, für vier langjährige Haftstrafen an. Drei Angeklagte, darunter auch von Papen, wurden freigesprochen. Zwischen 1946 und 1949 fanden die zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse statt, darunter der Ärzteprozess, der Prozess gegen das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt sowie gegen die Wirtschaftskonzerne Flick, I.G. Farben und Krupp.

Nürnberger Prinzipien des Völkerstrafrechts

Heute ist der Saal 600 Teil des Museums Memorium Nürnberger Prozesse. Zum 80. Jahrestag lädt das Memorium zu einem Vortragswettbewerb ein, einem History Slam. Das Leitmotiv der NS-Prozesse, "Recht sprechen, nicht Rache üben", stehe im Mittelpunkt, erklärt Sophia Brostean-Kaiser vom Memorium. "Davon können wir angesichts der heutigen Weltpolitik viel lernen."

Die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen leitete aus den Nürnberger Prozessen die "Nürnberger Prinzipien" ab. Sie stellen klar, dass jede Person, die ein völkerrechtliches Verbrechen begeht, hierfür auch strafrechtlich verantwortlich ist. Davor kann weder nationales Recht noch die Position als Staatsoberhaupt oder Regierungsmitglied schützen. Sie gelten seit 1950 als verbindliche völkerrechtliche Prinzipien.

Doch zum 80. Jahrestag ihres Ursprungs mag so recht keine Feierstimmung aufkommen. "Das wertebasierte Völkerrecht hat gerade keine Konjunktur", stellt der Professor für Völkerstrafrecht, Christoph Safferling, fest. Er ist zugleich Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien, die sich der Förderung der internationalen Strafjustiz und der Menschenrechte widmet.

Sowohl das Völkerstrafrecht als auch der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag befänden sich derzeit in einer "Bewährungsprobe". Der Internationale Strafgerichtshof werde unter anderem nicht von den USA, China und Russland - allesamt ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates - als unabhängiger Gerichtshof zur Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen akzeptiert. Safferling hofft auf ein Wiedererstarken des Völkerrechts: "Wir brauchen jetzt ein 'zweites Nürnberg'."

Die Nürnberger Prozesse

 "Dass vier große Nationen, erfüllt von ihrem Siege und schmerzlich gepeinigt von dem geschehenen Unrecht, nicht Rache üben, sondern ihre gefangenen Feinde freiwillig dem Richterspruch des Gesetzes übergeben, ist eines der bedeutsamsten Zugeständnisse, das die Macht jemals der Vernunft eingeräumt hat." Mit diesen Worten aus der Anklageschrift des Internationalen Militärtribunals eröffnet der amerikanische Chefankläger Robert H. Jackson am 20. November 1945 den Prozess gegen 22 ranghohe Funktionäre des NS-Staates. Die Richter der vier alliierten Siegermächten sprachen nach knapp einem Jahr, am 30. September und 1. Oktober 1946, zwölf Todesurteile, sieben Haftstrafen - davon mehrere lebenslange - und erließen drei Freisprüche.

Todesstrafen für Göring, Ribbentrop, Keitel

Außenminister Joachim von Ribbentrop, der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Wilhelm Keitel, und der Franken-Gauleiter und Herausgeber des antisemitischen Hetzblattes "Der Stürmer", Julius Streicher, gehörten zu denen, die die Todesstrafe erhielten. Hermann Göring, der zweite Mann im NS-Staat, kam seiner Hinrichtung durch Suizid zuvor.

Bis April 1949 trat im Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizgebäudes dann ein US-amerikanischer Militärgerichtshof zusammen, um in zwölf Nachfolgeprozessen über weitere NS-Verbrechen zu urteilen.

Auf der Anklagebank saßen in diesen Folgeprozessen SS- und Lagerärzte, Juristen, Militärs, Diplomaten, SS-Angehörige, Bankiers und Regierungsbeamte. Auch Industrielle mussten sich für ihre Verstrickung mit dem NS-Regime vor Gericht verantworten, im I.G.-Farben-Prozess und im Krupp-Prozess. In den Anklagepunkten folgten die Nachfolgeprozesse weitgehend dem Hauptkriegsverbrecherprozess: Verschwörung gegen den Weltfrieden, Führung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Begnadigungen durch den US-Hochkommissar

Den Richtern ging es vor allem darum, den Angeklagten eine aktive Beteiligung nachzuweisen, zu belegen, dass sie persönlich Verantwortung trugen oder trotz des Wissens um die Verbrechen untätig geblieben waren. In den Nachfolgeprozessen verhängte der US-amerikanische Militärgerichtshof 25 Todesurteile, von denen 13 vollstreckt wurden. Die übrigen Todesurteile wurden in Freiheitsstrafen umgewandelt.

Insgesamt 117 Menschen wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, darunter 20 zu lebenslangen. In den 50er Jahren begnadigte der US-Hochkommissar John McCloy einen Großteil der zu Haftstrafen Verurteilten.