Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) rät der bayerischen Landesregierung, vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die »Ehe für alle« einzureichen. »Ich würde dazu raten, um rasch Klarheit zu schaffen, ob die Neudefinition des Ehe-Begriffs verfassungswidrig ist«, sagte er der Tageszeitung »Die Welt«.

Zwar würden voraussichtlich ohnehin Bürger das höchste Gericht anrufen: »Schneller ginge es aber, wenn das eine Landesregierung tun würde - zum Beispiel die bayerische Staatsregierung«, sagte Singhammer.

CDU-Abgeordnete Hirte gegen Klage bei Verfassungsgericht

Der CDU-Abgeordnete Heribert Hirte erteilte einer Klage in Karlsruhe hingegen eine Absage: »Die Unionsfraktion wird nicht klagen - wir können die Abstimmung nicht erst als Gewissensentscheidung freigeben und das Ergebnis als verfassungswidrig anfechten«, sagte er der Zeitung. Eine Klage der bayerischen Landesregierung sei zwar denkbar. "Das hielte ich aber für politisch unklug«, sagte Hirte, der Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestags ist.

Ohnehin sei die Entscheidung des Verfassungsgerichts unvorhersehbar, da sich aus früheren Entscheidungen wenig ableiten lasse: »Denn heute entscheiden andere Richter als damals«, sagte Hirte.

Bundestag hat Öffnung der Ehe für alle beschlossen

Der Bundestag hatte am Freitag mit einer deutlichen Mehrheit die Öffnung der Ehe für alle beschlossen. Danach können künftig homosexuelle Paare genauso heiraten wie Mann und Frau und auch gemeinsam Kinder adoptieren, was ihnen in den bisherigen Lebenspartnerschaften verwehrt ist. Die SPD hatte das Thema »Ehe für alle« gemeinsam mit der Opposition auf die Tagesordnung des Parlaments gehoben, gegen den Willen der Union. Die EKD und der EKD-Ratsvorsitzende Bischof Bedford-Strohm hatten die Öffnung befürwortet.