Die Evangelische Jugend in Bayern (EJB) bekommt eine neue Ordnung (OEJ). Sie soll jungen Menschen mehr Mitbestimmung ermöglichen und die Jugendarbeit vor Ort flexibler machen. Doch es gibt auch Bedenken: Eine 17-jährige Jugendleiterin (Name der Redaktion bekannt) befürchtet längere Wege zu Treffen, den Verlust gewachsener Teams und weniger Gelegenheiten zum Austausch. Die EJB nimmt diese Sorgen ernst, sieht in der Reform aber auch eine Antwort auf den Wandel der kirchlichen Strukturen.

Die neue OEJ tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 1994. Künftig sollen Ehrenamtliche bis 27 Jahre mindestens zwei Drittel der Stimmen in den Entscheidungsgremien haben. Auch auf lokaler Ebene sollen junge Menschen stärker selbst bestimmen können, wie ihre Jugendarbeit organisiert ist.

Keine Auflösung bestehender Teams vorgeschrieben

Die Jugendleiterin sieht das Risiko, dass die Zusammenführung unterschiedlicher Gemeinden die Zusammenarbeit erschwert und bestehende Mitarbeitendenkreise aufgelöst werden könnten. Die EJB widerspricht dieser Befürchtung: Die neue OEJ sehe weder die Zusammenlegung von Gemeinden noch die Auflösung von Jugendgruppen oder Teams vor, erklärte die Organisation auf Anfrage von Sonntagsblatt.de.

Bestehende Mitarbeitendenkreise könnten vielmehr weiterarbeiten und ausdrücklich als Beteiligungsform anerkannt werden. Sie könnten künftig auch Aufgaben übernehmen, die bislang Jugendausschüssen vorbehalten waren – etwa die Entscheidung darüber, wofür die Mittel der Jugendarbeit vor Ort eingesetzt werden.

Die neue Ordnung schreibe keine einheitliche Struktur mehr vor. Junge Menschen könnten gemeinsam mit dem jeweiligen kirchlichen Träger entscheiden, ob sie ihre Jugendarbeit in einer einzelnen Gemeinde, gemeinsam mit anderen Gemeinden oder auf regionaler Ebene organisieren wollen.

Längere Wege bleiben ein Problem

Die Sorge vor längeren Anfahrtswegen teilt die EJB nach eigenen Angaben. Diese hingen allerdings mit Fusionen und Zusammenlegungen auf anderen kirchlichen Ebenen zusammen, nicht mit der neuen Jugendordnung selbst. Die neue Regelung solle gerade ermöglichen, die Beteiligung an unterschiedliche örtliche Gegebenheiten anzupassen.

So können auf Dekanatsebene künftig mehrere Jugendversammlungen eingerichtet werden, um lange Wege zu vermeiden. Außerdem können benachbarte Dekanatsbezirke zusammenarbeiten. Für die Beteiligung vor Ort gelten Mindeststandards: Jede Form braucht ein Konzept und feste Ansprechpersonen. Sie muss mindestens drei Mitglieder haben und alle zwei Jahre gemeinsam mit den jungen Menschen überprüft werden.

EJB räumt Schwierigkeiten bei der Umsetzung ein

Die EJB sieht dennoch Herausforderungen. Die Umstellung koste Zeit und Kraft, weil Gremien neu gebildet und Konzepte erarbeitet werden müssten. Zudem brauche eine offene Ordnung Menschen, die sie vor Ort mit Leben füllten. Wo dieser Einsatz fehle, bestehe die Gefahr, dass die Beteiligung einschlafe.

Als Unterstützung hat die EJB 35 sogenannte OEJ-Guides ausgebildet. Sie sollen Gemeinden, Regionen und Dekanate kostenfrei bei der Umsetzung begleiten.

Hinter der Reform stehen auch Veränderungen innerhalb der Landeskirche: Gemeinden arbeiteten zunehmend regional zusammen, zugleich gebe es weniger hauptberufliche Stellen. Die neue Ordnung könne diese Entwicklung nicht aufhalten, erklärte die EJB. Sie solle aber sicherstellen, dass junge Menschen bei den Veränderungen mitentscheiden und nicht nur von ihnen betroffen seien.