Genauso schnell wie sie postet, pariert sie Grundsatzfragen der Theologie und Ethik: Nina Lubomierski, 47 Jahre alt, Dekanin im niederbayerischen Landshut und gebürtige Hamburgerin, bewirbt sich als jüngste von vier Kandidaten um die Nachfolge von Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Dass ein "Nordlicht", wie sie sich selbst nennt, der evangelischen Kirche Bayerns vorstehen könnte, scheint für Konservative immer noch ein wenig seltsam.
PopUp-Kirche und Instagram
Schlagzeilen machte die von ihr initiierte erste PopUp-Kirche Bayerns. Mitten in der Einkaufsmeile Landshuts entstand temporär ein Laden mit kirchlichen Angeboten und Andachten. Zur Eröffnung reiste die junge EKD-Präses Anna-Nicole Heinrich an, die kurz zuvor gefordert hatte, Kirche müsse "Raus aus der Bubble". Die Dekanin wagte weitere Projekte mit Außenwirkung wie Weihnachtssingen im Eisstadion, Fernseh- und ökumenische Freiluft-Gottesdienste.
Ihr Werdegang
Sie war Vikarin in Würzburg und anschließend Religionslehrerin am Riemenschneider-Gymnasium. Vor ihrer Berufung zur Dekanin war sie Altenheimseelsorgerin im Dekanat Landshut. Lubomierski ist verheiratet mit dem Mediziner Lorenz Rieger und hat zwei Töchter im Alter von 15 und 18 Jahren.
Der rechtliche Rahmen der Bischofswahl
Landesbischöfin oder Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) kann nicht jeder werden. In verschiedenen Verträgen und Gesetzen ist beispielsweise ganz genau geregelt, wer überhaupt kandidieren darf - und selbst dann könnte es sein, dass er oder sie gar nicht zur Wahl stehen. Denn die Bayerische Staatsregierung könnte Kandidierende für das wichtige Amt auch ablehnen.
In der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (Siebter Abschnitt, Artikel 60-63) sind die Stellung, die grundlegenden Aufgaben und die Wahlmodalitäten geregelt - die Details zur "Rechtsstellung des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin" im Bischofsgesetz (BischofsG). Laut diesen Vorgaben kommt für das Amt nur eine ordinierte Pfarrerin oder ein Pfarrer infrage, die in der ELKB arbeiten dürfte.
Selbst bewerben kann man sich für das Bischofsamt nicht - Wahlvorschläge, sogenannte Anregungen, können von verschiedenen kirchlichen Gremien oder Institutionen, wie etwa Kirchenvorständen oder Verbänden, sowie von Mitgliedern der Synode gemacht werden. Der Wahlvorschlag - also die Liste mit den Kandidierenden - wird der Staatsregierung vorgelegt. Diese dürfte (rein theoretisch) auch Kandidierende ablehnen.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Staatsvertrag zwischen Bayern und der Landeskirche aus dem Jahr 1924. Auch bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) muss der Vorschlag aus Bayern vorgelegt werden. Erst wenn es grünes Licht von allen Seiten gibt, wird der endgültige Wahlvorschlag beschlossen und veröffentlicht.