Man tut Klaus Schlicker sicher nicht unrecht, wenn man sagt: Bis vor wenigen Jahren war der Pfarrer und Dekan von Windsbach über seinen regionalen Wirkungskreis hinaus eher wenig bekannt. Das änderte sich recht schlagartig, als der heute 56-Jährige im Jahr 2020 in die Landessynode gewählt wurde.

Als Kirchenparlaments-Neuling hat er für den wichtigen Landessynodalausschuss kandidiert, der zwischen den Synodaltagungen die Geschäfte der Synode übernimmt - und wurde auch gewählt. Nun will Schlicker, der als theologisch konservativ gilt, die Nachfolge von Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm antreten.

Seit 2012 in Windsbach

 Schlicker wurde am 28. Januar 1967 im mittelfränkischen Wassertrüdingen geboren - er ist mit seinen nun 56 Jahren der zweitälteste Kandidat im Bewerber-Quartett. Allerdings: Er kann die volle zehnjährige Amtszeit, die ein Landesbischof nach der aktuellen Kirchengesetzeslage hat, noch ganz genau ausfüllen.

Seinen beruflichen Weg begann er nach seinem Studium in Erlangen, Rom und Tübingen als Vikar in Geslau im Dekanat Rothenburg ob der Tauber, von 1999 bis 2004 war er Referent des Ansbach-Würzburger Regionalbischofs. Ab 2005 war Schlicker Pfarrer in Wieseth, ehe er im Jahr 2012 als Dekan nach Windsbach ging - und bisher dort geblieben ist.

 Für seinen neuen Wunschjob mit Dienstsitz in der bayerischen Landeshauptstadt München müsste Schlicker damit erstmals seit seinem Studium das protestantische Kernland Westmittelfrankens verlassen. Dass er für neue Herausforderungen aber durchaus offen ist, zeigt sein synodales Engagement. Allen Schwierigkeiten, die die Corona-Pandemie für den Start der neuen Synodalperiode mit sich gebracht hatte, zum Trotz, hat er sich in vielen Bereichen aktiv eingebracht: Sei es bei kirchlichen Zukunftskongressen, sei es beim schwierigen Thema Mitgliederbindung und Kirchenaustritte - oder auch beim Thema verfolgte Christen weltweit.

Stiller, ruhiger Gesprächspartner

Als stillen, ruhigen Gesprächspartner beschreiben ihn langjährige Weggefährten. Aber auch als einen, der im richtigen Moment die richtigen Fragen stelle - selbst wenn sie vielleicht wehtun. In der Synode gilt der Dekan als Verfechter der Kirche vor Ort, als Fürsprecher für die Kirchengemeinden. Er hat aber auch ein Herz für die überregionalen kirchlichen Einrichtungen, zumal, wenn sie in ländlichen Regionen verortet sind: Als Dekan war er beispielsweise auch einmal Vorsitzender des Kuratoriums des weltbekannten Windsbacher Knabenchors. Aufgabe des Kuratoriums ist es, die Grundausrichtung der Windsbacher mitzubestimmen.

 Wie mehrheitsfähig Schlicker als Bischofskandidat ist, wird sich weisen: Er gehört nicht nur dem theologisch konservativen Synoden-Arbeitskreis "Gemeinde unterwegs" an, er bildet derzeit zusammen mit der Augsburger Synodalen Beate Schabert-Zeidler das Sprecherteam des Arbeitskreises.

Auf Instagram ist er unter dem Account @klaus.r.schlicker zu finden.

Der rechtliche Rahmen der Bischofswahl

Landesbischöfin oder Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) kann nicht jeder werden. In verschiedenen Verträgen und Gesetzen ist beispielsweise ganz genau geregelt, wer überhaupt kandidieren darf - und selbst dann könnte es sein, dass er oder sie gar nicht zur Wahl stehen. Denn die Bayerische Staatsregierung könnte Kandidierende für das wichtige Amt auch ablehnen.

In der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (Siebter Abschnitt, Artikel 60-63) sind die Stellung, die grundlegenden Aufgaben und die Wahlmodalitäten geregelt - die Details zur "Rechtsstellung des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin" im Bischofsgesetz (BischofsG). Laut diesen Vorgaben kommt für das Amt nur eine ordinierte Pfarrerin oder ein Pfarrer infrage, die in der ELKB arbeiten dürfte.

Selbst bewerben kann man sich für das Bischofsamt nicht - Wahlvorschläge, sogenannte Anregungen, können von verschiedenen kirchlichen Gremien oder Institutionen, wie etwa Kirchenvorständen oder Verbänden, sowie von Mitgliedern der Synode gemacht werden. Der Wahlvorschlag - also die Liste mit den Kandidierenden - wird der Staatsregierung vorgelegt. Diese dürfte (rein theoretisch) auch Kandidierende ablehnen.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Staatsvertrag zwischen Bayern und der Landeskirche aus dem Jahr 1924. Auch bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) muss der Vorschlag aus Bayern vorgelegt werden. Erst wenn es grünes Licht von allen Seiten gibt, wird der endgültige Wahlvorschlag beschlossen und veröffentlicht.