Keine Masken mehr, kein 3G, kein 2G, kein 2Gplus. Bayern hat, wie die meisten anderen Bundesländer, fast alle Corona-Maßnahmen zum 2. April beendet. Lediglich im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern und weiteren medizinischen Einrichtungen gilt eine Maskenpflicht. Warum das übrigens rein gar nichts mit einem "Freedom Day" zu tun hat, habe ich in meinem Kommentar erklärt

Keine staatlichen Vorgaben mehr für Gottesdienste

Auch für Gottesdienste gibt es in Bayern von staatlicher Seite keine Einschränkungen mehr. Die Kirchen müssen den Zugang zu Gottesdiensten nicht mehr beschränken. Neben anderen Corona-Schutzmaßnahmen entfielen auch die Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen.

Heißt das aber, dass Gottesdienstbesucher*innen in Bayern ab sofort wieder dichtgedrängt und ohne Maske nebeneinander sitzen und lauthals singen? In vielen Fällen lautet die Antwort wohl nein.

Denn die evangelische Landeskirche empfiehlt unter Verweis auf die nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen weiterhin die Einhaltung von bestimmten Vorsichtsmaßnahmen. Es ist anzunehmen, dass die meisten Gemeinden diese umsetzen.

Das empfiehlt die Landeskirche für Gottesdienste in Bayern:

  • den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten,
  • auf ausreichende Handhygiene zu achten,
  • in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen,
  • für ausreichende Belüftung zu sorgen.

FFP2, Singen und Sprechen im Gottesdienst

Bei Gottesdiensten im Innenraum empfiehlt die Landeskirche das Tragen einer FFP2-Maske. Dies gilt insbesondere für den Gemeindegesang, heißt es.

Nimmt dagegen nur eine kleinere Zahl an Gläubigen am Gottesdienst teil und werden große Abstände (mehr als 1,5 Meter) gewahrt, kann von dieser Empfehlung abgesehen werden. Bei Kasualgottesdiensten und Konfirmationen empfiehlt man die Absprache mit den Familien, um geeignete Wege zu finden.

Höchstteilnehmer*innen-Zahl entfällt

Es ist keine Höchstteilnehmer*innenzahl mehr festgelegt. Die Markierung von Sitzplätzen und die Sperrung von Bänken entfallen ebenfalls. Auch Anmeldeverfahren haben keine Rechtsgrundlage mehr und fallen ebenso weg.

Kirchenmusik

Mitglieder von Chören oder anderen Musik-Gruppen sollten beim Musizieren einen Abstand von 2 Metern zu den Gottesdienstbesucher*innen einhalten und, wenn möglich, zueinander einen Abstand von 1,5 Metern. Beim Musizieren und Singen gilt für Ensemble- und Chormitglieder keine Maskenempfehlung.