Neben ihren Mandaten als Synodale der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) von 2008 bis 2021 war Pfarrerin Jacqueline Barraud-Volk zwischen 2015 und 2021 auch theologische Vizepräsidentin der VELKD-Generalsynode.
"Dass es nur daran liegt, dass sich zu wenige Frauen beworben hätten, das stimmt ja nun einfach nicht"
Frau Barraud-Volk, Sie hatten schon synodale Leitungsämter inne - aber nie ein hauptamtliches. Ist die Frauenförderung in den EKD-Gliedkirchen nicht ausreichend?
Jacqueline Barraud-Volk: Zuerst einmal halte ich es für gut, dass derzeit in der bayerischen Landeskirche überhaupt über das Thema Frauenförderung diskutiert wird. Diese Energie in der Luft müssen wir nutzen. Die Faktenlage ist ja eben eine andere als die gefühlte, wenn man sich die Zahl der Frauen in Leitungspositionen anschaut. Dass es nur daran liegt, dass sich zu wenige Frauen beworben hätten, das stimmt ja nun einfach nicht.
Was wäre denn aus Ihrer Sicht eine gute Form der Frauenförderung? Eine Quote für Leitungsämter?
Da gibt es viele verschiedene Ansätze, die sogenannte Frauenquote - die ich für einen wirklich unglücklichen Begriff halte - wäre einer davon. Ein anderer wäre eine gezielte Personalentwicklung, mit der man leitungsfähige Personen ganz gezielt fördert. Letztlich muss man vielleicht auch nur einmal schauen, wie es anderswo läuft, in der Wirtschaft, oder auch in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Dort hat es Bischöfin Beate Hofmann geschafft, dass 73 Prozent der Oberkirchenräte weiblich sind.
Nach wie vor ist es aber so, dass sich weniger Frauen als Männer auf Leitungsjobs in der Kirche bewerben. Wie könnte man denn an dieser Stellschraube drehen?
Man muss als Arbeitgeber aktiv sein. Und man muss es wollen. Es gibt soziologische und psychologische Untersuchungen, die sagen eindeutig: Frauen wollen gesucht und gefragt werden. Männer lesen eine Stellenanzeige und bewerben sich - Frauen zögern. Und zwar nicht, weil sie schlechter qualifiziert wären oder den Job nicht machen könnten. Das heißt doch im Umkehrschluss: Wenn ich mehr Frauen in der Leitungsebene will, darf ich nicht nur darauf warten, dass Frauen sich bewerben, ich muss sie ansprechen.
Sind Sie in Ihrem Berufsleben schon einmal gezielt angesprochen worden?
Ja, zum ersten Mal vor rund 20 Jahren. Da hat mein damaliger Dekan gesagt, ich solle mich auf eine freie Dekansstelle bewerben - das habe ich dann auch getan. Allerdings bin ich damals nicht einmal auf den Dreiervorschlag gekommen, der dem Wahlgremium vorgelegt wurde. Da standen drei Männer drauf. Aber das war die persönliche Ebene, keine strukturelle Frauenförderung. Hinter vorgehaltener Hand habe ich später erfahren, dass ich aussortiert wurde, weil ich damals nur eine halbe Pfarrstelle hatte. Diese Stellenteilung hatte ich mir aber nicht selbst ausgesucht, sondern sie wurde den Theologen-Ehepaaren von der Landeskirche vorgeschrieben.
Liegt das vielleicht auch daran, dass die Gremien selbst oft nicht paritätisch besetzt sind?
Ja, man darf sich nicht nur die herausgehobenen Leitungsämter wie Dekansposten oder Regionalbischofsämter anschauen. In der EKD gilt seit 2013 das Kirchengesetz zur geschlechtergerechten Besetzung von Gremien. Wenn wir das konsequent auch auf der Ebene der Gliedkirchen umsetzen würden, wäre viel gewonnen. Denn nur wenn Frauen und Männer gleichberechtigt in den Gremien sitzen, können sie Kirche auch geschlechtergerecht weiterentwickeln - sonst bleibt die weibliche Perspektive in der Minderheit.
"Die Mehrheit der Pfarrpersonen wird irgendwann nicht mehr männlich sein"
Dann bleibt am Ende doch nur eine Quotenregelung?
Ja, wahrscheinlich. Am Ende aber auch zum Schutz der Männer, denn die Mehrheit der Pfarrpersonen wird irgendwann nicht mehr männlich sein - das zeigen ja alle Zahlen. Und am Ende sollen Männer auch nicht in von Frauen dominierten Gremien sitzen, das wäre ebenso unsinnig. Bei alledem muss man dann aber auch noch einwerfen: Unser eigentliches Thema heute müsste nicht die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, sondern echte Diversität sein - aber so weit sind wir leider noch lange nicht!
Sie hatten sich auch mal auf ein Regionalbischofsamt in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) beworben - und wurden es nicht. Was war da anders?
Am Ende wurde es ein Mann - aber nicht, weil er ein Mann war, sondern aus den ostdeutschen Bundesländern kam. Das war für mich völlig in Ordnung. Aber auch, weil es eben ein transparentes Verfahren ist. Die Kandidierenden sind namentlich bekannt, sie müssen Probe-Gottesdienste halten, der ganzen Synode Rede und Antwort stehen. Da geht man dann auch nicht beschädigt raus, wenn man es nicht wird. Es ist eben alles transparent, da gibt es kein Geraune zu den Gründen hinterher. Ich finde solche Verfahren gut.
"Wir kriegen das alleine nicht hin, wir brauchen externe Unterstützung"
Auch viele Kirchenleitende melden sich aktuell zu Wort und sagen: Ja, wir sehen das Problem, und ja, wir sollten etwas daran ändern...
... wir haben auch - knallhart gesagt - kein Erkenntnisproblem. Die Umsetzung hinkt. Seit 1989 gibt es einen Beschluss der EKD-Synode, dass in Beratungs- und Leitungsgremien in der evangelischen Kirche "Frauen und Männer in gleicher Zahl gewählt oder berufen" werden sollen. Ich würde sagen: Wir kriegen das alleine nicht hin, wir brauchen externe Unterstützung oder zumindest Begleitung. In der EKD etwa sitzen bei den Bewerbungsgesprächen immer auch Vertreter der Stabsstelle Chancengerechtigkeit dabei, die am Ende intervenieren, wenn auf einen Wahlvorschlag nur Männer gesetzt werden sollten - das bräuchten wir in Bayern auch.
Was passiert, wenn sich am Ende doch wieder nichts ändert?
Dann bekommt die bayerische Landeskirche ein großes Problem. Denn schon jetzt erleben wir ja, dass sich regelmäßig fähige Frauen auf Führungspositionen außerhalb der Landeskirche bewerben. Diesen Verlust an Kompetenz können wir uns einfach nicht mehr leisten. Wer davor jetzt noch die Augen verschließt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Frauenquote in der Landeskirche: Wie würde das rechtlich gehen?
Seit Wochen wird über eine mögliche Frauenquote für Führungsposten in der bayerischen evangelischen Landeskirche diskutiert. Kirchenrechtlich gibt es verschiedene Wege, diese umzusetzen - aber immer braucht man dafür die Landessynode. Das Kirchenparlament ist schließlich der Gesetzgeber.
Nach der aktuell geltenden Rechtslage werden Auswahlentscheidungen in der Kirche wie auch im öffentlichen Dienst getroffen: Es gelten allein die üblichen Kriterien von Leistung, Eignung und Befähigung.
Für die verschiedenen Ämter gibt es verschiedene gesetzliche Grundlagen
Der Landesbischof oder die Landesbischöfin werden in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von der Synode gewählt. Grundlage hierfür sind die Kirchenverfassung und das Bischofsgesetz. Bei der Wahl 2023 standen zwei Frauen und zwei Männer zur Wahl, im finalen Wahlgang eine Frau und ein Mann.
Für die Berufung der Oberkirchenrätinnen und Oberkirchenräte, die als Abteilungsleiter im Landeskirchenamt in München oder als Regionalbischöfinnen oder -bischöfe in den Kirchenkreisen arbeiten, gibt es ein eigenes Regelwerk: das Oberkirchenräteberufungsgesetz.
Auch für die Ernennung von Dekaninnen und Dekanen ist mit der Pfarrstellenbesetzungsordnung eine eigene gesetzliche Grundlage vorhanden.
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Quotenregelungen möglich, wenn Frauen deutlich unterrepräsentiert sind
Möchte die Synode also eine verbindliche Frauenquote einführen, muss dann auch geklärt werden, ob sich diese nur auf einzelne Bereiche beziehen oder umfassend gelten soll. Nach Einschätzung von Kirchenjuristen ist dabei besonders zu prüfen, ob eine Quote auch bei den Stellen eingeführt werden kann, die durch eine Wahl besetzt werden.
Die Gefahr, dass sich männliche Bewerber nach der Einführung einer Frauenquote ungerecht behandelt fühlen und dann womöglich juristisch dagegen mit Erfolg vorgehen könnten, halten Kirchenjuristen für überschaubar. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) seien solche Quotenregelungen ausdrücklich möglich, wenn Frauen in bestimmten Bereichen deutlich unterrepräsentiert sind.
Eine Änderung der Kirchenverfassung - die viel aufwendiger wäre als von der Landessynode mehrheitlich zu beschließende Gesetze - halten Kirchenjuristen nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes (epd) beim Thema Parität nicht für zwingend erforderlich.
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Ich halte die nicht nur ihn…
Ich halte die nicht nur ihn diesem Interview üblich Verwendung von Begriffen wie Führung, führungsfähig, Führungsamt für problematisch, ja für falsch: Jede Pfarrerin, jeder Pfarrer ist Führungspersönlichkeit. Die klassischen Führungsaufgaben dieses Berufs fangen nicht an, wenn frau/mann Personal-. Geld- oder organisatorische Verantwortung übernimmt. In der Führung eines guten Seelsorgegesprächs oder einer partizipativen Liturgie geschieht hochkomplexe anspruchsvolle Führung. Die sprachliche Aufteilung der Pfarrerschaft in Führende und Geführte ist weder biblisch noch evangelisch.