Von einem Scherbenhaufen mag in der bayerischen Landeskirche keiner sprechen. Zumindest nicht öffentlich. Aber dass die vorerst gescheiterte Neubesetzung des Regionalbischofsamts in Bayreuth kein Ruhmesblatt für die landeskirchliche Personalpolitik ist, ist auch klar. Dass Dekan Jonas Schiller nur einen Tag nach der Bekanntgabe seiner Personalie aus "privaten Gründen" zurückzog, wie es in der dürren Erklärung aus dem Landeskirchenamt hieß, ist eine Sache. Aber dass es überhaupt solche "Gründe" gibt, hat auch etwas mit der Art und Weise des Besetzungsverfahrens und mit Erwartungshaltungen zu tun.
Wie fast immer in solchen Fällen: Viele wollen sich zu dem Thema äußern, aber nicht namentlich. Trotzdem ergibt sich am Ende ein stimmiges Bild. Schiller ist mit einer Lehrerin verheiratet, er hat fünf schulpflichtige Kinder. Dass man in einer solchen familiären Situation nicht binnen weniger Jahre zweimal seinen Wohnort wechseln möchte, ist verständlich. Genau das aber könnte dem Bayreuther Regionalbischof drohen - denn ob der Bischofssitz in Bayreuth bleiben wird, wenn aus den drei fränkischen Kirchenkreisen zwei werden, ist offen. Auch Bamberg oder Schweinfurt sollen für einen Dienstsitz bereits im Gespräch gewesen sein.
Verschiedene Erwartungen an Regionalbischöfinnen
Hinzu kommt: Die Evangelischen in den Kirchenkreisen haben - und das hat dieses Besetzungsverfahren ganz deutlich gezeigt - offenbar andere Erwartungen an ihre Regionalbischöfin oder ihren Regionalbischof, als es die Kirchenleitung in München hat. Rechtlich ist die Oberkirchenrätin oder der Oberkirchenrat im Kirchenkreis Teil der bayerischen Kirchenleitung mit Dienstsitz in den unterschiedlichen Regionen, als Bindeglied oder als Sprachrohr. Kirchenjuristen definieren den Job so: Regionalbischöfe vertreten die Kirchenleitung in der Region. Viele Kirchenmitglieder aber sehen die Regionalbischöfe eher als ihre Interessensvertretung in München.
Dass diese unterschiedlichen Erwartungshaltungen sich hoch bis in kirchenleitende Organe ziehen, hat sich bei der Frühjahrstagung der Landessynode gezeigt. Dort hatte der Landeskirchenrat seine Pläne vorgestellt, aus den drei südbayerischen Kirchenkreisen zwei zu machen. Im Kern würde der Kirchenkreis Augsburg fast komplett dem Kirchenkreis München-Oberbayern zugeschlagen, ein kleiner Teil dem Kirchenkreis Regensburg. Weil damit der Regionalbischofssitz Augsburg wegfallen würde, war der Protest unter den Synodalen groß. Sie fühlten sich nicht mitgenommen. Nun soll eine Arbeitsgruppe das Thema nachträglich noch diskutieren.
Gesetze kann man ändern
Unterm Strich aber ist die Verfasstheit der Kirchenkreise als reine Verwaltungs- und Dienstaufsichtsebene rechtlich gesehen gar kein Thema für die Synodalen. Die Organisationshoheit liegt beim Landeskirchenrat. Die Kirchenkreise sind, anders als die Landeskirche, anders als die Dekanatsbezirke und die Kirchengemeinden, auch deshalb keine Körperschaften des öffentlichen Rechts. Und deshalb laufen die Besetzungsverfahren auch anders ab, sie sind weniger öffentlich und transparent, weniger demokratisch. Das kann man kritisieren, so wie es aktuell von einigen Synodalen getan wird. Allein: Sie könnten es durch neue Gesetze ändern.
Für die nun bald zum zweiten Mal ausgeschriebene Stelle des Oberkirchenrats in Bayreuth wird eine solche Gesetzesänderung zu spät kommen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich deshalb darauf gefasst machen, dass die Erwartungshaltungen und -ansprüche an sie durchaus entgegengesetzt sein könnten. Der Landeskirchenrat will angesichts sinkender Mitgliederzahlen und schwindender Finanzmittel viel schlankere Strukturen. Und er will, dass die Regionalbischöfinnen und -bischöfe dies in ihren Regionen umsetzen. Damit aber macht man sich in den von Strukturveränderungen betroffenen Regionen nur bedingt Freunde.
Im konkreten Fall übrigens dürfte die mit der Bekanntgabe von Schillers Namen aufgeflammte Diskussion um eine Frauenquote in landeskirchlichen Führungsämtern nichts mit seinem Rückzug zu tun haben. Förderlich war sie angesichts der ohnehin schwierigen Rahmenbedingungen des Postens freilich nicht.
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