Wer evangelisch und in Bayern gemeldet ist, findet in diesen Wochen einen Kirchgeldbescheid in seinem Briefkasten. Nicht selten löst der Unverständnis oder sogar Unmut aus. Johannes Bermpohl ist Rechtsreferent der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und unter anderem für die Kirchensteuer zuständig. Im Interview erklärt er den Unterschied zwischen Kirchensteuer und Kirchgeld und erläutert, wie beiden Steuern entstanden sind.

 

Herr Bermpohl, warum zahlen evangelische Kirchenmitglieder in Bayern neben der Kirchensteuer noch ein Kirchgeld?

Johannes Bermpohl: Das Kirchgeld ist eine Steuer, die von der örtlichen Kirchengemeinde erhoben wird, als Einnahmequelle für ihre gemeindliche Arbeit. Viele Gemeinden nutzen diesen Anlass, um mit ihren Mitgliedern in Kontakt zu treten, ihre Arbeit vor Ort vorzustellen und transparent zu machen, wofür sie die Gelder aus dieser Steuer verwenden. Schon alleine für diese direkte Kommunikation ist es sinnvoll, dass die Gemeinden das Kirchgeld selbst erheben.

In Bayern und Baden-Württemberg zahlen evangelische Kirchenmitglieder acht Prozent Kirchensteuer auf ihre Einkommen-, beziehungsweise Lohnsteuer, in den anderen Bundesländern sind es neun Prozent. Wie hängen Kirchensteuer und Kirchgeld in Bayern zusammen? Gibt es keinen Weg, die Steuer zu vereinfachen?

Johannes Bermpohl: Das Kirchgeld ist unabhängig von der Kircheneinkommensteuer entstanden. Ortskirchenumlagen gab es schon seit dem 19. Jahrhundert, das sogenannte allgemeine Kirchgeld seit 1934. Für die von der Landeskirche erhobenen Kirchensteuern, von denen die Gemeinden natürlich auch einen Teil bekommen, wurde erstmals 1920 die staatliche Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer herangezogen. Der Umlagensatz betrug in den folgenden Jahren zwischen drei und zehn Prozent.

1949 wurde der Satz der Kirchenumlage auf die heutigen acht Prozent festgelegt.

Dabei ging es nicht darum, dem Kirchgeld noch Platz zu lassen, sondern der benötigte Finanzbedarf der Kirche war ausschlaggebend. Dass es diese beiden Steuern gibt, ist also historisch gewachsen. Abgesehen davon, dass eine Abschaffung des Kirchgelds und Erhöhung der Kirchensteuer nicht zur Debatte stehen, wäre das eine Prozent mehr Kirchensteuer auch in der Regel deutlich höher als die Beträge in der Staffelung zum Kirchgeld.

Welche Reaktionen auf dieses System bekommen Gemeinden von ihren Kirchenmitgliedern?

Johannes Bermpohl: Einige Kirchenmitglieder finden es nicht gut, dass sie nur dann von der Kirche hören, wenn sie zur Kasse gebeten werden. Auf ihrem Lohnzettel sehen sie, wieviel Kirchenlohnsteuer einbehalten wurde. Wenn sie eine Einkommensteuererklärung eingereicht haben, bekommen sie von uns einen Kircheneinkommenssteuerbescheid. Und dann kommt der Bescheid für das Kirchgeld der eigenen Gemeinde.

Besonders als erster Kontakt für Menschen, die neu nach Bayern ziehen, ist das nicht so schön.

Darum ist es gut, wenn sich die Kirchengemeinden mit einem Begrüßungsbrief beim neu zugezogenen Gemeindeglied melden.

 

Das allgemeine Kirchgeld in Bayern

Das Kirchgeld ist im bayerischen Kirchensteuergesetz geregelt. Vonseiten der Kirche findet sich im Kirchensteuererhebungsgesetz, Paragraf 7, eine Tabelle mit der Staffelung der zu bezahlenden Beitragssätze. Das Kirchgeld in Bayern beträgt einmal jährlich je nach Einkommen mindestens fünf und maximal 120 Euro.

Innerhalb der angegebenen Spannen können die Kirchenvorstände aller bayerischen evangelischen Gemeinden selbst den konkreten Beitrag festlegen, den ihre Mitglieder entrichten sollen. Wer unter 9.744 Euro im Jahr verdient, ist vom Kirchgeld befreit.

Wer in Ausbildung ist und ein Einkommen unter dem Freibetrag hat, kann seiner Kirchengemeinde mitteilen, wie lange die Ausbildung noch andauert und wird im genannten Zeitraum dann nicht jährlich zur Zahlung des Kirchgelds aufgefordert.

Abgeschafft wurde 2018 das "besondere Kirchgeld" in glaubensverschiedenen Ehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.kirche-und-geld.de.

Service für Kirchengemeinden: So wird Ihr Kirchgeldbrief besser

Ein schönes Layout und klare Inhalte: Das Kompetenzzentrum für Fundraising der bayerischen Landeskirche mit Sitz in Ansbach bietet Unterstützung beim Verfassen von Kirchgeldschreiben. Auf der Website finden sich zahlreiche Beispiele und Tipps.