Es ist wirklich keine leichte Zeit für Hochzeitspaare. Neben vielen anderen Gruppen sind auch heiratswillige Menschen von den Einschränkungen betroffen, die die Corona-Pandemie mit sich bringt. Inzwischen sind kirchliche Hochzeiten zwar wieder möglich, allerdings nur unter Auflagen. 

Wie eine kirchliche Hochzeit mit mehr als 50 Gästen stattfinden kann

So gilt bei einer Trauung, die in einem normalen Gottesdienst stattfindet, das, was sonst auch im Gottesdienst gilt. Solange die Inzidenz unter 50 bleibt, gelten Beschränkungen der Teilnehmerzahl, die sich an den räumlichen Gegebenheiten der jeweiligen Kirche orientieren. Viele Hochzeitspaare dürfte dieses Limit vor die nervenaufreibende Frage stellen, mit welchen Verwandten man es sich denn im Zweifelsfall für immer verscherzen will, indem man sie nicht einlädt. 

Für alle, die dies vermeiden wollen, gibt es aber noch eine andere Lösung, wie Oliver Schürrle von der Servicestelle Segen gegenüber dem Sonntagsblatt verrät. Die Einrichtung wird von der bayerischen Landeskirche betrieben und beantwortet Fragen rund um Taufen, Trauungen und Bestattungen. 

Hochzeit feiern: Mit Anmeldung – oder einfach draußen

Dazu müssen sich die teilnehmenden Hochzeits-Gäste vorher verbindlich beim Pfarrer oder der Pfarrerin anmelden. Geimpfte und Genesene werden dann nicht mehr mitgezählt. Das heißt: Wer viele geimpfte oder genesene Gäste einlädt, kann mit weit mehr Verwandten und Freunden feiern als es durch die jeweils geltende Beschränkung sonst möglich wäre. Gottesdienste, die so abgehalten werden, sind im Sinne der aktuellen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als "private Veranstaltungen" zu werten, auch wenn sie in kirchenrechtlicher und theologischer Hinsicht als gemeindeöffentliche Gottesdienste abgehalten werden. Es muss also die Möglichkeit geben, dass sich auch Menschen außerhalb der Hochzeitsgesellschaft für den Gottesdienst anmelden.

Abgesehen von der Personenzahl gelten außerdem dieselben Regeln wie sonst auch: Maskenpflicht für alle Teilnehmenden, es darf gesungen werden, aber nur mit Maske. Oliver Schürrle weist auf noch eine Ausnahme hin: "Das Ja-Wort müssen Bräutigam und Braut sich ohne Maske geben." Der Grund sei, dass es sich dabei um liturgisches Sprechen handele – genau wie bei der Lesung und der Predigt. Und liturgisches Sprechen findet ohne Maske statt. 

Es gibt aber auch die Möglichkeit, mit bis zu 100 Gästen und ohne Maske zu heiraten: Ein Trau-Gottesdienst im Freien ist mit 100 Personen möglich (Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt) und es besteht auch keine Maskenpflicht, auch nicht beim Singen.

Bei weiteren Fragen zu kirchlichen Hochzeiten in Bayern hilft die Servicestelle gerne weiter.

 

Dieser Artikel wurde am 12. Juli ergänzt und korrigiert.