Viele Schulanfänger haben sich nach Beobachtung des Erziehungsexperten Bernhard Kühnl wieder von coronabedingter Schulangst erholt. Während der Corona-Krise habe es viele Kinder gegeben, die eingeschult wurden, ohne vorher im Kindergarten gewesen zu sein, sagte der Vorstand der LAG Erziehungsberatung Bayern am Donnerstag dem Sonntagsblatt.

Den Höhepunkt der Schulverweigerung in den ersten beiden Grundschulklassen habe man im Schuljahr 2021/22 erlebt. Inzwischen habe das Phänomen wieder abgenommen.

Schulverweigerung auf Corona-Lockdowns zurückzuführen

Seiner Meinung nach sei die Schulverweigerung von Schulanfängerinnen und -anfängern auf die Lockdowns der Corona-Pandemie zurückzuführen, sagte Kühnl. Schulen und Kindergärten seien geschlossen gewesen, es habe nur eine Notbetreuung gegeben. Viele Kinder seien daher erst mit Schulbeginn auf eine größere Gruppe anderer Kinder getroffen – und hätten sich entsprechend schwergetan, sich anzupassen.

Betroffen gewesen seien vor allem sozial unsichere Kinder, sagte der Diplom-Psychologe. Betroffene Kinder klagten dann oftmals über Bauch- und Kopfschmerzen.

Die bayerischen Erziehungsberatungsstellen hätten zwar keine Zahlen über Schulverweigerung in den ersten beiden Klasse erhoben, der Beratungsbedarf sei aber auffällig höher gewesen.

"Dieses Phänomen in den ersten beiden Grundschulklassen haben wir vor Corona nicht gekannt",

sagte Kühnl. Die meisten der Kinder mit Anpassungsschwierigkeiten hätten inzwischen keine Probleme mehr und sich gut eingegliedert. Manche aber schleppten die Erfahrungen durch ihre ganze Schulkarriere.

Die Kinder in Bayern gehen mit sechs oder sieben Jahren in die Grundschule. Die betroffenen Kinder hätten also ihr halbes Leben lang unter Corona-Bedingungen verbracht. "Das ist eine völlig andere Zeitwahrnehmung als für einen Teenager oder Erwachsenen", gab Kühnl zu bedenken.

Kultusministerium: Abwesenheiten werden nicht zentral erfasst

Aus dem bayerischen Kultusministerium heißt es auf Anfrage, dass keine Daten über Abwesenheiten oder Abwesenheitsgründe von Schülerinnen und Schülern zentral erhoben würden. Die Lehrkräfte seien sich aber der besonderen Situation der Kinder zu Beginn der Grundschulzeit bewusst. Wenn sie Auffälligkeiten beobachteten, träten sie mit der "nötigen Sensibilität" frühzeitig an die betroffenen Kinder oder die Eltern heran, um die Gründe für die Schulverweigerung herauszufinden.

Wenn nötig, bezögen die Schulleitungen nach pädagogischem Ermessen auch Schulpsychologen, Beratungslehrer oder Träger der Jugendhilfe mit ein. Insgesamt stehen in Bayern etwa 1.860 Beratungslehrkräfte und etwa 1.080 Schulpsychologen an den Schulen vor Ort zur Verfügung. Das Kultusministerium wies zudem darauf hin, dass eine Schulpflichtverletzung auch als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden könne. Dies geschehe aber nur in Ausnahmefällen.

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