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Weihnachtsdeko ist Geschmackssache - und rechtlich gesehen ist auch nicht alles erlaubt. Der Mieterverein München weist darauf hin, dass Mieter zwar innerhalb ihrer Wohnung dekorieren dürfen, wie sie möchten, nicht jedoch außerhalb.
Was bei der Dekoration außerhalb der Wohnung zu beachten ist
Wer vor seinen Fenstern, an der Fassade oder im Treppenhaus Deko anbringen will, muss sicherstellen, dass davon keinerlei Gefahr für andere ausgeht - auch nicht bei einem Schneesturm.
Sobald die Mieter in die Bausubstanz eingreifen, etwa weil sie einen Haken in die Wand bohren wollen, brauchen sie die Genehmigung ihres Vermieters. Zudem gelte grundsätzlich das Rücksichtnahmegebot. Blinkende oder tönende Dekoration dürfe keinen Mitbewohner am Schlafen hindern, hieß es weiter.
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