Die CSU hat in ihrem Wahlprogramm "Gut für Bayern. Gut für Deutschland" angekündigt, künftig vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr zu erlauben - auch ohne den bisher nötigen konkreten Anlass wie ein Volksfest oder eine Messe.

Gewerkschaften und Kirchen kritisierten das als politische Kehrtwende und als Angriff auf den Sonntagsschutz. Stefan Korioth ist Professor für Öffentliches Recht, Kirchenrecht und Deutsches Staats- und Verfassungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er erklärt, welchen Schutz der Sonntag im Grundgesetz genießt und welchen Spielraum die Bundesländer haben.

Herr Korioth, Artikel 140 des Grundgesetzes legt fest, dass der Sonntag als "Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" geschützt ist. Was ist davon alles abgedeckt?

Stefan Korioth: Von der Verfassung geschützt ist nur der Sonntag. An allen anderen Feiertagen haben die Länder, die seit 2006 ihren Ladenschluss selbst regeln, Gestaltungsspielraum. Seit den 1990er-Jahren ist die Frage zum Dauerbrenner geworden, in welchen Fällen Läden am Sonntag öffnen dürfen. Erlaubt ist das beispielsweise für Souvenirshops in Urlaubsorten, für Lebensmittelläden an den Bahnhöfen oder für Tankstellen. Wollte man nun eine generelle Ladenöffnung an allen Sonntagen im Jahr ermöglichen, müsste man dafür Artikel 140 ändern.

Ist der Anlassbezug auch vom Grundgesetz abgedeckt?

Stefan Korioth: Nein, das fällt meines Erachtens in den Gestaltungsspielraum der Länder. Wenn man anlasslose Ladenöffnungen an vier übers Jahr verteilten Sonntagen ohne spezifisch religiösen Bezug erlauben würde, wäre das wohl denkbar. Mit dem Grundgesetz kollidieren könnte die Öffnungsdauer: Von 7 bis 21 Uhr wäre wohl zu lang, denn das widerspricht der Formulierung "Tag der Arbeitsruhe". Andererseits ist dieser Gedanke schon lange durchlöchert: Viele Fabriken arbeiten sieben Tage durch, das geht oft aus organisatorischen Gründen gar nicht anders.

Halten Sie den Kampf um den Sonntag für ein Rückzugsgefecht?

Stefan Korioth: In gewisser Weise schon. Schauen Sie nach Großbritannien, in die Niederlande, nach Polen: Überall sind die Geschäfte, wenn die Inhaber das wollen, sonntags geöffnet. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Auch bei uns müssen wir feststellen, dass die einheitliche Sonntagsruhe längst passé ist. Dennoch: Der Sonntagsschutz steht ausdrücklich in der Verfassung. Die Frage ist nur, wie viel man am Sonntag zulässt. Der Anlass kann die Stärkung des Einzelhandels genauso sein, wie ein Stadtjubiläum. Da findet sich immer was.