"Wir wollen den Abschiebedruck insgesamt erhöhen", erläuterte Söder dem Münchner Merkur. In der Folge dürfte es weniger attraktiv sein, in Bayern Asyl zu beantragen. Für die Abschiebungen sollen bayerische Polizisten speziell geschult werden. Die Regierung plane dem Bericht zufolge zudem, "weitere Abschiebehaftplätze einzurichten, damit sich abgelehnte Bewerber nicht mehr so leicht entziehen können". Söder: "Wir wollen ein Vorbild für andere Bundesländer werden."

Weiter sieht der bayerische Asylplan laut BR-Informationen vor, dass bestehende bayerische Erstaufnahmeeinrichtungen zu den von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geplanten Anker-Zentren umgewidmet werden sollen, so dass in jedem Regierungsbezirk ein Zentrum stehe. Wer nach Bayern komme, der bekomme so sehr schnelle Verfahren, so Söder.

Zudem sollen Asylbewerber eine Chipkarte erhalten, mit der sie Lebensmittel oder Kleidung kaufen könnten. Schließlich plane Söder 5.000 gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber. Nach Verabschiedung durchs das Kabinett soll Söders Asylplan laut BR schon zum 1. August in Kraft treten.

Staats- und Verwaltungsrechtler hat juristische Bedenken

 

Der Würzburger Staats- und Verwaltungsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz hat juristische Bedenken gegen die Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) für eigene Abschiebeflüge.

"Die Länder sind zwar für Ausweisungen und Abschiebungen sowie deren Androhung zuständig - aber ganz ohne den Bund geht es nicht",

sagte der Professor für Öffentliches Recht dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag in Würzburg. Zum einen müsse das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei angelehnten Asylbewerbern die Abschiebung verfügen, zudem benötige man die Bundespolizei.

Denn der Freistaat dürfte zwar Flugzeuge chartern und abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber dort hineinsetzen - beim Flug selbst aber müssten nach aktueller Gesetzeslage Bundespolizisten mit an Bord sein, sagte Schwarz: "Die Sicherung des Luftraums liegt in der Hoheit des Bundes, das gilt auch für die Begleitung durch Polizeibeamte im Flugzeug." Ohne Beamte der Bundespolizei seien Abschiebeflüge wegen der drohenden Gewaltgefahr durch einzelne Abschiebepflichtige nicht möglich. "Sollte der Bund dem Freistaat Bundespolizisten für seine Flüge überlassen, wäre das natürlich denkbar", erläuterte der Jurist.

Die bisher gemeinsamen Abschiebe-Charterflüge von Bund und Ländern seien damit für den Freistaat Bayern vermutlich aber nicht Geschichte. Grundlage hierfür sei eine Bund-Länder-Vereinbarung, die man "nicht einseitig, sondern nur im Einvernehmen mit allen Beteiligten kündigen kann". Dies würde bedeuten, dass sich der Freistaat auch nach dem Start eigener Abschiebeflüge weiter an den gemeinsamen Chartern beteiligen müsste.