Der Kreis der möglichen Erntehelfer sei leider nicht erweitert worden, sagte Joachim Jacob von unserVeto Bayern, dem Verband der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer in Bayern, auf Anfrage des Sonntagsblatts. "Wer aus sicheren Herkunftsländern kommt oder wessen Identität noch nicht voll geklärt ist, darf auch in dieser Notsituation nicht helfen", schildert Jacob die Erfahrung zahlreicher Helferkreise.

Am 26. März hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner angekündigt, den Mangel an Saisonarbeitern mit dem Einsatz von Asylbewerbern kompensieren zu wollen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hatte am 27. März die Ausländerbehörden angehalten, Asylbewerbern eine Erntehelfertätigkeit nach Möglichkeit ab sofort zu erlauben. Diese Aussage gelte immer noch, bestätigte das Innenministerium auf Anfrage des Sonntagsblatts.

Eine große Anzahl von Erntehelfern fehlen

Trotz der zuletzt gelockerten Einreisebeschränkungen für osteuropäische Erntehelfer seien bayerische Landwirte nach wie vor dringend auf helfende Hände und Unterstützung von Mitbürgern angewiesen, die jetzt in der Landwirtschaft mit anpacken können und wollen, teilte der Bayerische Bauernverband auf Sonntagsblatt-Anfrage mit. Die Vermittlungsplattform daslandhilft.de spricht von 30.000 bis 90.000 Helfern, die zusätzlich nötig seien.

Laut unserVeto scheine zwar die Prüfung einer Arbeitsgenehmigung für Geflüchtete schneller als üblich zu erfolgen. "Von einer großzügigeren Handhabung spüre man in den Helferkreisen aber wenig", sagte Joachim Jacob. Auch Jost Herrmann, evangelischer Pfarrer von Schongau und Mitbegründer des Oberbayerischen Asylgipfels, bedauerte, dass Lockerungen der Ausführungsbestimmungen ausgeblieben seien. Geflüchtete aus Ankerzentren hätten beispielsweise keine Chance auf Erntehelfer-Jobs - "das war sehr enttäuschend", so Herrmann.

Nach Auskunft des bayerischen Innenministeriums trifft das teilweise zu: Wer einen Asylantrag gestellt habe, dürfe die neun Folgemonate nicht arbeiten - danach könne auch bei Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, eine Beschäftigung erlaubt werden, so ein Sprecher.

Der Münchner Flüchtlingsrat weist jedoch in einer Stellungnahme darauf hin, dass die Geflüchteten in Anker-Zentren derzeit schon aus sprachlichen und technischen Gründen an der Antragsstellung auf Arbeitserlaubnis scheiterten, auch weil seit Ausbruch der Corona-Pandemie die Mitarbeitenden der Sozialdienste keinen Zutritt mehr hätten.

Der Flüchtlingsrat kritisiert, dass durch Klöckners Idee mit den Hoffnungen vieler Geflüchteter gespielt worden sei.

Rund 80 Menschen, vorwiegend aus Anker-Zentren, hätten sich allein beim Münchner Flüchtlingsrat gemeldet in der Hoffnung, Arbeit zu finden, Geld zu verdienen und dem eintönigen Alltag zu entkommen, sagte Sprecher Julian Rapp gegenüber dem Sonntagsblatt.

Sowohl die Zentrale Ausländerbehörde Oberbayern wie auch das Kreisverwaltungsreferat München hätten laut Flüchtlingsrat jedoch bestätigt, dass sich die Modalitäten bei den gesetzlichen Arbeitsverboten nicht verändert hätten.

Es helfe nicht, wenn Politiker eine schnelle Lösung suggerieren, aber diese Pläne in der Praxis weder umsetzen noch gewillt sind, die vorhandenen restriktiven Strukturen zu verändern, so der Flüchtlingsrat. Er fordere deshalb weiterhin eine generelle Arbeitserlaubnis für alle Geflüchteten.