Seit dem Anschlag auf die Synagoge in Halle hat sich der Schutz von Synagogen und anderen jüdischen Einrichtungen verbessert.

Zu dieser Einschätzung kommt der Mediendienst Integration, der am Donnerstag in Berlin die Ergebnisse einer Umfrage zum Schutz jüdischer Einrichtungen in allen Bundesländern vorstellte. Bayern ist bei den positiv bewerteten Bundesländern.

Bund und Länder sagten mehrere Millionen Euro für Schutz jüdischer Einrichtungen zu

Nach dem antisemitischen Terroranschlag in Halle im Oktober 2019 hatten Bund und Länder mehre Millionen Euro zugesagt, um jüdische Gemeinden beim Schutz ihrer Einrichtungen zu unterstützen.

Bis dahin mussten Gemeinden Schutzeinrichtungen wie Poller, Zäune, Einlassschleusen oder Videoüberwachung sowie Wachdienste überwiegend selbst finanzieren, was viele nicht konnten. Auch die Synagoge in Halle war unzureichend geschützt. Zudem war die Polizei nicht vor Ort, obwohl die Gemeinde das höchste jüdische Fest Jom Kippur beging.

Bei Unterstützung herrschen große Unterschiede in den Bundesländern

Der Umfrage zufolge kommen die Gelder nach und nach bei den jüdischen Gemeinden an. Es gebe aber große Unterschiede zwischen den Bundesländern, hieß es. Gut stünden neben Bayern auch Berlin und Nordrhein-Westfalen da, die bereits vor dem Anschlag in Halle viel für den Schutz jüdischer Einrichtungen getan hätten. Bayern hat beispielsweise von 2019 bis 2021 elf Millionen Euro bereitgestellt und davon 8,4 Millionen ausgezahlt. Fertiggestellt sind der Staatsregierung zufolge Schutzmaßnahmen im Umfang von 3,2 Millionen Euro.

Dass der Schock von Halle zum Umdenken geführt hat, zeigen Zahlen aus Sachsen. Vor dem Anschlag waren für das Jahr 2020 nur 100.000 Euro für Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen. Nach dem Anschlag stellte die sächsische Regierung 6,2 Millionen Euro bis einschließlich 2022 bereit, von denen bisher 226.000 Euro ausgezahlt sind. Die massive Aufstockung belegt aber auch, wie unzureichend der Schutz zuvor war. In allen Bundesländern hatten nach Halle Überprüfungen und Begehungen der Einrichtungen stattgefunden.

Thüringen stellt hingegen bis heute nur geringe Mittel bereit. Die thüringischen Gemeinden müssen außerdem für private Sicherheitsdienste selbst aufkommen. Dies ist der Umfrage zufolge auch in Brandenburg, Hessen und Rheinland-Pfalz der Fall. Die meisten Länder wollen die Schutzmaßnahmen dauerhaft, aber nicht unbedingt in gleich hohem Umfang fördern. Problematisch ist der Umfrage zufolge auch, dass nur einige Länder sicherstellen, dass die Sicherheitsausgaben nicht auf Kosten des Gemeindelebens gehen. In Baden-Württemberg etwa müssen sich die Gemeinden mit fünf bis 20 Prozent an den Gesamtausgaben für Schutzmaßnahmen beteiligen.

Nebenklägerin: Schutz muss nicht erbeten werden

Die Dresdner Rechtsanwältin Kati Lang, die Nebenkläger in dem Prozess gegen den Täter von Halle vertreten hat, sagte, die Gefahrenabwehr sei eine originär staatliche Aufgabe: "Schutz muss nicht erbeten, sondern gewährleistet werden." Jüdische Gemeinden dürften nicht als Bittsteller behandelt werden oder gezwungen sein, Maßnahmen selbst zu zu finanzieren.

Bei dem Anschlag in Halle hatte nur die massive Eingangstür verhindert, dass der Täter, ein Rechtsextremist, in die Synagoge eindringen konnte. Die Tür war eine Spende der privaten Organisation Jewish Agency. Der Täter erschoss nach seinen vergeblichen Versuchen eine Passantin und einen Imbissbesucher und verletzte zwei weitere Menschen schwer.

Mediendienst für Integration informiert über Integration, Asyl und Migration

Der in Berlin ansässige Mediendienst Integration liefert Zahlen, Fakten und Hintergrundberichte zu Themen wie Integration, Asyl und Migration und arbeitet dafür mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen.