München (epd). Bayern will verhindern, dass eine überstandene Krebserkrankung Betroffene ein Leben lang benachteiligt. So solle klargestellt sein, dass eine vollständig ausgeheilte Krebserkrankung grundsätzlich kein Ausschlusskriterium für die Einstellung ins Beamtenverhältnis sei, heißt es im Bericht nach der Kabinettssitzung am Dienstag laut Staatskanzlei-Angaben. Der Ministerrat schlägt deshalb im Sinne von "geheilt ist geheilt" vor, eine entsprechende Regelung ins Bayerische Beamtengesetz aufzunehmen.

Darüber hinaus beschloss der Ministerrat, eine Initiative im Bundesrat für ein sogenanntes "Recht auf Vergessenwerden" zu unterstützen. Sie soll verhindern, dass Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung langfristig benachteiligt werden - etwa beim Abschluss von Krediten und Versicherungen oder bei Adoptionen. Der Bund soll dazu einen Regelungsvorschlag vorlegen. Demnach sollen Betroffene ihre frühere Erkrankung nach Ablauf bestimmter Fristen nicht mehr angeben müssen. Wie lang diese Fristen sein sollen, soll sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Rückfall- und Langzeitrisiken sowie an international anerkannten medizinischen Kriterien für eine Heilung orientieren.

80.000 Krebsneuerkrankungen in Bayern pro Jahr

Ab dem 20. November soll für bestimmte Restschuldversicherungen erstmals ein gesetzliches "Recht auf Vergessenwerden" gelten. Demnach darf eine überstandene Krebserkrankung 15 Jahre nach Abschluss der Behandlung bei diesen Versicherungen nicht mehr berücksichtigt werden. Nach Angaben der Staatskanzlei erkranken in Bayern jährlich knapp 80.000 Menschen neu an Krebs. Bei Frauen ist Brustkrebs die häufigste Krebsneuerkrankung, bei Männern Prostatakrebs. Schätzungen zufolge geht mehr als ein Drittel aller Neuerkrankungen auf vermeidbare Risikofaktoren zurück, darunter Rauchen, Übergewicht, Bewegungsmangel, ungesunde Ernährung und Alkoholkonsum.