München (epd). Das Bündnis Radentscheid Bayern rechnet mit einer Zulassung des Volksbegehrens durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. "Entgegen der Auffassung des Innenministeriums sind wir der Meinung, dass unser Radgesetz-Entwurf alle Vorgaben für ein Volksbegehren einhält", sagte Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens Radentscheid Bayern und Vorsitzende des ADFC Bayern. Der Text sei von einer spezialisierten Kanzlei extra defensiv formuliert worden. Das Bündnis gehe davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeit des Antrags bestätigen werde und es noch vor der Landtagswahl zum Volksbegehren komme.

Dass das Bündnis auf dem Weg zu einem echten "Radlland" eine Extrarunde vor dem Verfassungsgerichtshof einlegen müsse, erwecke den Anschein, als wolle die Staatsregierung Zeit für ein eigenes Radgesetz gewinnen, sagte Felsch. Sollte der Freistaat tatsächlich einen eigenen Entwurf planen, "fordern wir an der Erarbeitung beteiligt zu werden, wie auch die Radentscheide in Berlin und Nordrhein-Westfalen".

Markus Bücheler, Sprecher für Mobilität der Landtags-Grünen, bezeichnete den Verweis an den Verfassungsgerichtshof als Zeichen von "Panik" bei der CSU. "Für ein sicheres und attraktives bayerisches Radwegenetz wäre genug Geld da, das nur umgeschichtet werden müsste", so der Politiker.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigte am Freitag die Vorlage des Prüfungsantrags. Gegenstand des Verfahrens sei nun die Frage, "ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegeben sind", teilte das Gericht mit. Wie das Innenministerium mitteilte, greife der Textentwurf des Radentscheids mit seiner Forderung nach Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen in das Budgetrecht des Parlaments ein. Das sei jedoch mit der Bayerischen Verfassung unvereinbar. Dort heißt es in Artikel 73: "Über den Staatshaushalt findet kein Volksentscheid statt."

Der Verfassungsgerichtshof muss nun innerhalb von drei Monaten über den Zulassungsantrag entscheiden. Sollte der Antrag zum Volksbegehren durchgehen, müssten sich in einem Zeitraum von 14 Tagen rund eine Million Menschen in Bayern eintragen, damit das Begehren erfolgreich ist. Die Initiatoren fordern ein Radwegegesetz, das die Staatsregierung verpflichte, "nicht nur von umweltfreundlicher Mobilität zu reden, sondern diese auch rasch zu ermöglichen".

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