Würzburg (epd). Die 65. Fränkische Weinkönigin Eva Brockmann bleibt ein Jahr länger und somit bis 2024 im Amt. Die fränkischen Winzerinnen und Winzer hatten der Winzerin und Weinbau-Studentin aus Großwallstadt (Kreis Miltenberg) eine einmalige Verlängerung der Amtszeit angeboten, teilte der Fränkische Weinbauverband am Freitag mit. Grund für das Angebot sei die wegen Corona verspätete Wahl zur Fränkischen Weinkönigin am 27. Mai dieses Jahres: "Eine Fränkische Weinkönigin soll ein volles Amtsjahr erleben dürfen", sagte Weinbauverbands-Präsident Artur Steinmann.

Der diesjährigen Wahl zur 65. Fränkischen Weinkönigin war ein wochenlanges Hin und Her mit fehlenden Bewerberinnen, Wahlabsage und einer Kehrtwende vorausgegangen. Mitte Februar hatte der Weinbauverband die für April geplante Wahl zur Fränkischen Weinkönigin mangels geeigneter Bewerbungen abgesagt - war dann aber zwei Wochen später zurückgerudert: Wohl auch wegen der öffentlichkeitswirksamen Absage hatten sich nämlich doch noch drei "junge weinbegeisterte Damen" gemeldet - darunter auch Brockmann, die am 27. Mai schließlich gewählt wurde.

Wäre es damals bei der geplanten Absage geblieben, hätte es das dritte Jahr in Folge keine neue Fränkische Weinkönigin gegeben. In den beiden Vorjahren war die Wahl jeweils wegen der Corona-Pandemie abgesagt worden. Die am 22. März 2019 eigentlich für ein Jahr gewählte Weinkönigin Carolin Meyer blieb nach den Absagen 2020 und 2021 einfach weiter im Amt. Turnusgemäß hätte im Frühjahr 2023 die nächste Weinköniginnen-Wahl stattgefunden, sodass die Amtszeit Brockmanns kein ganzes Jahr umfasst hätte - deshalb wird das nächste Mal erst 2024 gewählt.

Das Amt der Fränkischen Weinkönigin ist eigentlich auf ein Jahr angelegt, in dieser Zeit repräsentiert die Amtsinhaberin - die laut Regularien entweder aus einer Weinbaufamilie kommen oder Winzerin sein muss - das Weinanbaugebiet Franken. Sie hat gewöhnlich mehr als 400 Termine im Jahr, es ist also ein Vollzeitjob auf Zeit. Bis 1963 war es üblich, dass die Amtszeit der Fränkischen Weinkönigin zwei Jahre beträgt.