München (epd). Die Mindestlohn-Ausnahme für Pflichtpraktika abzuschaffen - das fordern der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bayern, die DGB-Jugend Bayern und der Bayerische Landesstudierendenrat zum Beginn der Vorlesungszeit. Pflichtpraktika sind fester Bestandteil vieler Studiengänge und ermöglichen Studierenden wichtige Praxiserfahrungen. "Doch obwohl Studenten dabei häufig über Monate in Vollzeit in einem Betrieb arbeiten, sind sie bislang vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen", teilten die Organisationen am Sonntag mit.
Die Benachteiligung ist den Angaben zufolge gesetzlich festgeschrieben. Ist ein Praktikum im Rahmen des Studiums verpflichtend vorgeschrieben, besteht nach § 22 des Mindestlohngesetzes kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Vergütung ist damit grundsätzlich eine freiwillige Leistung des jeweiligen Praktikumsbetriebs. "Ob und in welcher Höhe Studierende für ihre Arbeit bezahlt werden, entscheidet der Betrieb", heißt es weiter.
Organisationen: Geleistete Arbeit muss fair bezahlt werden
"Wer arbeitet, hat ein Recht auf faire Entlohnung", betont der Bayerische Landesstudierendenrat. Ob ein Praktikum freiwillig absolviert oder im Studienplan vorgeschrieben wird, dürfe nicht darüber entscheiden, ob die geleistete Arbeit fair bezahlt wird.