Nürnberg (epd). Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt nicht mehr gegen den Nürnberger Jesuitenpater Jörg Alt wegen des Diebstahls weggeworfener Lebensmittel. Sie hat am Donnerstag mitgeteilt, dass nicht geklärt worden sei, "welche Waren im Einzelnen aus welchen Lebensmittelmärkten der Beschuldigte entwendet hatte". Daher sei das wegen '"besonders schwerem Diebstahl" eingeleitete Verfahren "mangels Tatnachweis" eingestellt worden.

Pater Alt reagierte überrascht auf die Einstellung. In einer Erklärung stellte er fest, dass "die Entnahme der Lebensmittel aus den Containern durch Lichtbilder dokumentiert, der Tatort und die Tatzeit bekannt sind und ich ein Geständnis abgegeben habe". Es scheine ihm, dass er als Priester und Jesuit privilegiert behandelt werde. Bei anderen Menschen wäre die Tat angesichts der geltenden Rechtslage unverzüglich und mit der ganzen Härte des Gesetzes zur Anklage gebracht worden, sagte Alt.

Ende Dezember 2021 hatte sich Pater Alt selbst angezeigt, nachdem er weggeworfene Lebensmittel aus Supermarkt-Containern gestohlen und in der Nürnberger Innenstadt an Bedürftige verteilt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin ein Verfahren wegen des Verdachts auf besonders schweren Diebstahl eingeleitet. Mit der Tat wollte der katholische Theologe seine Forderung an die Bundesregierung unterstreichen, ein sogenanntes Lebensmittelrettungsgesetz auf den Weg zu bringen und eine Agrarwende durchzusetzen.

Mit der Einstellung des Verfahrens gegen ihn wolle die Staatsanwaltschaft einen Prozess vermeiden, der sich mit einem gesellschaftlich bedeutenden Thema befasse, vermutet der Jesuit. Angesichts der Preisanstiege, die der Ukrainekrieg ebenso mit sich bringe wie Wetterkapriolen des Klimawandels und stockender Lieferketten sei dies nicht hinnehmbar: "Versorgungsengpässe werden zunehmen, und damit Teuerung, und damit die Notwendigkeit von Menschen, sich mit Essen aus der Mülltonne versorgen zu müssen."

Der Aktivist und Publizist, der sich mit seinem Rechtsanwalt beraten hat, will "im Rahmen rechtlichen Gehörs weitere Details und Konkretisierungen meines Diebstahls zu den Akten zu geben". Er gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft dann die Ermittlungen gegen ihn wieder aufnehme. Denn wenn 'Containern' noch nicht durch ein EssenRettenGesetz entkriminalisiert sei, gebe es für eine Einstellung des Verfahrens gegen ihn keinen Raum.