Traunstein (epd). Der Traunsteiner Missbrauchsprozess ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Das Münchner Erzbistum und der Missbrauchsbetroffene Andreas Perr, der Mitte der 1990er Jahre als junger Bub vom Priester Peter H. sexuell missbraucht wurde, einigten sich auf eine Schmerzensgeldzahlung, wie das Landgericht Traunstein am Montag mitteilte. Das Gericht hatte Perr und dem Erzbistum einen "Korridor einer Schmerzensgeldzahlung" vorgeschlagen. Das Erzbistum habe den Höchstbetrag angeboten, dem Perr zugestimmt habe. Auf ausdrücklichen Wunsch Perrs werde die Höhe der Vergleichssumme nicht bekannt gegeben.
Im Juni 2022 hatte Andreas Perr eine Feststellungsklage am Landgericht Traunstein eingereicht. Diese hatte bundesweit und auch international für Aufmerksamkeit gesorgt, denn die Klage richtete sich ursprünglich nicht nur gegen das Erzbistum München und Freising, sondern unter anderen auch gegen den früheren, inzwischen verstorbenen Papst Benedikt XVI. Das Verfahren gegen den Papst wurde abgetrennt und vorübergehend ausgesetzt, weil bisher keine Erben ermittelt werden konnten. Die Klage gegen Kardinal Friedrich Wetter wurde bereits im Juni 2023 zurückgenommen. Der Betroffene forderte 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum.
Joseph Ratzinger nahm den pädophilen Priester im Erzbistum auf
Peter H. spielte auch im Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 eine zentrale Rolle. In den 1990er-Jahren soll Peter H. in der Erzdiözese München mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht haben, auch Andreas Perr. Die Kirchenleitung rund um den damaligen Münchner Erzbischof Kardinal Joseph Ratzinger und späteren Papst Benedikt XVI. hatte den pädophilen Priester 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden - obwohl H. zuvor bereits in Essen bei mehreren sexuellen Übergriffen ertappt worden war. 1986 wurde H. von einem Gericht wegen Missbrauchs an mehreren Jugendlichen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, aber weiter als Priester eingesetzt.