München (epd). Wie aus einer hygienischen Notwendigkeit eine bayerische Tradition wurde: Liebhaber legen bis heute Wert auf das ungeschriebene Gesetz "Die Weißwurst darf das Zwölf-Uhr-Läuten nicht hören". Die Regel stamme allerdings aus einer Zeit, als es noch keine Kühlschränke gegeben habe, klärt die Verbraucherzentrale Bayern am Donnerstag kurz vorm Wiesn-Start (19. September) auf. Die Metzger hätten früher die Weißwürste morgens frisch hergestellt und roh verkauft. Da Wurstbrät aber leicht verderblich sei, sollten die Würste daher möglichst noch am Vormittag gegessen werden - also vor 12 Uhr.

Heute würden Weißwürste unter modernen hygienischen Bedingungen hergestellt, bereits gebrüht verkauft und gekühlt in den Handel gebracht. "Weißwürste müssen heute also nicht grundsätzlich vor zwölf Uhr gegessen werden. In Bayern gehört die Weißwurst am Vormittag mit Breze und süßem Senf aber weiterhin zur Tradition", sagte Ernährungsexpertin Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale. Genauso wie die unterschiedlichen Verzehrarten: Die einen zuzeln die Weißwurst aus, die anderen schneiden sie längs oder kreuzweise auf und ziehen ihnen die Haut ab.