Der bayerische Landtag hat in seiner Sitzung den von der Staatsregierung geplanten Krippen-Zuschuss beschlossen. Nach dieser Regelung erhalten Kinder ab 1. Januar 2020 einen Zuschuss von 100 Euro pro Monat für den Besuch einer Kinderkrippe, wie das bayerische Sozialministerium mitteilte.

Analog zum bereits seit April geltenden "Kindergarten-Zuschuss" werden Eltern von Kindern ab dem Alter von einem Jahr mit 100 Euro monatlich bei den Krippen-Beiträgen entlastet. Der Krippen-Zuschuss gilt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, danach greift der Kindergarten-Zuschuss in gleicher Höhe.

Zuschuss für Kinderkrippe und Kindergarten

Es gibt allerdings kleine Unterschiede zwischen neuem Krippen- und bisherigem Kindergarten-Zuschuss. Der Kindergarten-Zuschuss wird unabhängig vom Einkommen der Eltern vom 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wurde, bis zu dessen Einschulung an die Kitas gezahlt.

Der Krippen-Zuschuss ist indes ans Haushaltseinkommen gekoppelt - und wird direkt an die Eltern ausbezahlt. Ihn gibt es bis zu einer Einkommensgrenze von 60.000 Euro pro Jahr für Familien mit einem Kind. Für jedes weiteres Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro, erläuterte das Sozialministerium weiter.

Mit dem Krippengeld sollen gezielt Eltern im unteren und mittleren Einkommensbereich unterstützt werden, hieß es. Beantragt werden muss es beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).