Bundesregierung und Bundestag beschäftigen derzeit auffallend viele bioethische Debatten: Der evangelische Theologe und Ethiker Peter Dabrock von der Uni Erlangen-Nürnberg, der auch Vorsitzender des Deutschen Ethikrats ist, erklärt, warum er den Kompromiss zum Paragrafen 219a für sinnvoll hält, warum Bluttests für Schwangere von der Krankenkasse finanziert werden sollten und warum man die Prüfverfahren für die Präimplantationsdiagnostik lockern sollte.

 

Herr Dabrock, das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche den Kompromiss zur Änderung des Werbeverbots für Abtreibungen auf den Weg gebracht. Ist es ein guter Kompromiss?

Dabrock: Ja, ich halte das für einen sinnvollen Kompromiss. Einerseits wird der Paragraf 219a modifiziert, um dem Informationsrecht der Frauen gerecht zu werden. Andererseits bleibt das Gesamtgefüge der Schwangerschaftskonfliktparagrafen im Strafrecht und in den begleitenden Gesetzen unangetastet. Dabei sollte es zugunsten des Rechts- und des sozialen Friedens bleiben.

Glauben Sie, durch eine weitergehende Diskussion – etwa um die Abschaffung des gesamten Abtreibungsparagrafen – wäre der soziale Friede gefährdet?

Dabrock: Eine solche Diskussion hat alles Potenzial, den gesellschaftlichen Frieden hochgradig zu gefährden. Wir leben in einer Zeit, in der – unter anderem bedingt durch den stärkeren Einfluss sozialer Medien – Emotionalisierung und einseitige Betrachtungsweisen die Bereitschaft zu einem politisch und gesellschaftlich sinnvollen Kompromiss senken. Dabei müssen alle Seiten anerkennen, dass ein Schwangerschaftsabbruch keine "lockere" Angelegenheit der Empfängnisverhütung ist und keine Frau sich leichtfertig dafür entscheidet. Es kann keine Schwangerschaft gegen den Willen der Mutter geben. Und gleichzeitig muss man anerkennen, dass das Ungeborene ein Recht auf Leben hat.

Den Bundestag beschäftigen derzeit auch andere ethische Fragen. Wie stehen Sie zu der Frage, ob die Bluttests an Schwangeren Kassenleistung werden sollen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Auskunft darüber geben, ob das Kind das Down-Syndrom hat?

Dabrock: Ich begrüße sehr, dass es eine gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit Menschen mit Behinderung gibt. Es kann uns weiterbringen ehrlich festzustellen, dass es sowohl mit "behinderten" als auch mit sogenannten normalen Kindern Beglückendes, aber auch Anstrengungen und Schwierigkeiten gibt. Wir neigen sehr dazu, das eine zu romantisieren und das andere als untragbar zu betrachten. Bei der anstehenden Entscheidung geht es um die Finanzierung der nichtinvasiven Pränataldiagnostik bei Risikoschwangerschaften. Die risikoreiche invasive Methode, die Fruchtwasseruntersuchung, wird von der Kasse finanziert. Wenn wir das eine bezahlen, können wir das bei der anderen Methode nicht verweigern.

Kritiker befürchten, dass die risikoarme Methode zu einem Massenscreening führen könnte ...

Dabrock: Nochmal, es geht um Risikoschwangerschaften, wobei natürlich die Zahl der Risikoschwangerschaften steigt. Ich finde es aber zynisch, gegenüber Frauen eine pseudo-heroische Erwartungshaltung zu haben: Momentan verlangt man von ihnen, bei invasiven Tests das Kind dem Risiko einer Fehlgeburt auszusetzen. Hinzu kommt die Frage nach sozialer Gerechtigkeit. Der Test ist ohnehin zugelassen. Wer die 300 bis 500 Euro dafür hat, kann ihn machen. Nicht jede Familie kann sich das leisten. Das ist sozial ungerecht.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollte auch die Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Kassenleistung machen. Nach Protest aus Kirchen und der Union hat er das gestoppt. Ist die Debatte um die PID, bei der Paare den Embryo bei künstlichen Befruchtungen im Reagenzglas vor dem Einsetzen in die Gebärmutter untersuchen lassen können, auch eine soziale Frage?

Dabrock: In Deutschland ist die PID grundsätzlich verboten. Erlaubt ist sie, wenn eine schwerwiegende genetische Krankheit oder eine Totgeburt zu erwarten sind. Überprüft wird dies durch ein komplexes Verfahren. Der in der Debatte stets mitschwingende Vorwurf, Paare würden die Methode für ein "Designerbaby" missbrauchen, geht völlig an der Realität vorbei. Das derzeit geradezu unbarmherzige Verfahren sollte gelockert werden: Es müsste unbürokratischer werden. Warum es bei den schweren Belastungen der Betroffenen nicht von der Kasse finanziert wird, leuchtet mir auch nicht ein.

Was meinen Sie damit?

Dabrock: Die Präimplantationsdiagnostik ist bei uns so scharf geregelt, als handele es sich um ein Verbrechen. Man befürchtet offensichtlich Ausweitungstendenzen. Aber die Zahl möglicher Anwendungen ist schon deshalb begrenzt, weil sie nur bei künstlichen Befruchtungen infrage kommt. Das derzeitige Kontrollverfahren ist für die betroffenen Paare geradezu entwürdigend. Das sind doch Familien, in denen es Totgeburten – oft mehrere – gegeben hat oder Geschwisterkinder schwerste Erkrankungen haben. Hier Missbrauch zu unterstellen, während die Pränataldiagnostik für alle Risikoschwangerschaften völlig legal ist, ist doch "schräg". Ich wünsche mir sehr, dass man mit den betroffenen Hochrisikopaaren, die eine PID wünschen, gnädiger umgeht.

Wie beurteilen Sie die Rolle der Kirchen in den Debatten zu diesen Themen?

Dabrock: Kirchen haben zwar in den vergangenen Jahren an Mitgliedern und damit auch an politischem Einfluss verloren. Die evangelische Kirche repräsentiert aber immer noch knapp ein Viertel der Bevölkerung dieses Landes. Sie ist immer noch über die Diakonie ein starker gesellschaftlicher Player. Die christliche Tradition bleibt ein wichtiger Kulturfaktor. Von daher finde ich es sehr wichtig, dass die Kirchen sich nicht von einer moralistischen Warte aus in solche Debatten einbringen, sondern Sensibilität für Konflikte zeigen. Die evangelische Kirche hat da in den vergangenen Jahren gut dazu gelernt.

Gerade in den bioethischen Debatten zeigen sich schon die unterschiedlichen Positionen der evangelischen und katholischen Kirche. Läuft die evangelische Kirche Gefahr, ihr Profil zu verlieren, wenn sie zu stark auf Ökumene setzt?

Dabrock: Es ist eine Stärke der evangelischen Kirche, dass sie in solchen Debatten den Respekt für unterschiedliche Auffassungen hochhält. Das ist kein Beliebigkeitspluralismus. Die Sensibilität für Konflikte sollte nicht zugunsten forcierter Ökumene-Bemühungen aufgegeben werden. Die evangelische Kirche sollte in diesen Debatten zeigen, wie ein legitimer Korridor unterschiedlicher Positionen entwickelt und beworben werden kann. Das steht ihr gut zu Gesicht. Wenn man in diesem Sinne gemeinsame Positionen mit der katholischen Kirche findet, kann man sie auch gemeinsam vertreten.

Die AfD sitzt nun mit im Bundestag. Wie wird sich das auf Debatten über ethisch sensible Themen auswirken?

Dabrock: Die bioethischen Debatten finden in einem Bundestag statt, der von einem deutlich verschärften Diskursklima geprägt ist. Bei der Debatte über die Organtransplantation haben sich die Abgeordneten der AfD, die sich zu Wort gemeldet haben, durchaus sachlich geäußert. Meine erste Vermutung, diese im Bundestag neue Partei würde auch diese Debatten unterschiedslos nutzen, um zu polarisieren, hat sich nicht bestätigt.