Die Rentenkommission hat ihren Bericht vorgelegt, jetzt muss die Bundesregierung die von ihr versprochene Reform umsetzen. Kanzler Merz spricht von einer "großen Lösung" und verspricht: Die Rente bleibe sicher, die Lasten würden gerecht verteilt.

Das sind im Kern die Vorschläge der Kommission:  

1. Länger arbeiten oder anders in Rente gehen?

Die Lebenserwartung der Deutschen steigt schneller als das Renteneintrittsalter. Deshalb sehen viele Expert:innen hier Handlungsbedarf. Es zeichnet sich etwa eine weitere Heraufsetzung des Renteneintrittsalters über 67 hinaus ab. Daneben gibt es den Vorschlag, den Renteneintritt an die Versicherungsjahre statt an das Lebensalter zu koppeln.

Die vorgezogene abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte - umgangssprachlich "Rente mit 63" - soll, wie vorab bekannt wurde, verändert oder ganz abgeschafft werden. Auch die Möglichkeiten, mit Abschlägen früher in die Rente zu starten, hat die Kommission sicher unter die Lupe genommen.

Das Gleiche gilt für die Zuschläge, die es aktuell gibt, wenn jemand über das Renteneintrittsalter hinaus weiter arbeitet und den Rentenstart aufschiebt. Ein wichtiger Aspekt bei dem Thema ist die Frage, wie Menschen in körperlich fordernden Berufen überhaupt bis zur Rente arbeiten können und wie ein früherer Ausstieg finanziell abgepuffert werden kann.

2. Mehr Geld für die Rentenkasse: Wer künftig einzahlen könnte

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat mehrmals den Wunsch nach einer Erwerbstätigenversicherung geäußert. Dabei würden auch Selbstständige, Beamte und Abgeordnete Beiträge zur gesetzlichen Rente zahlen. So würde mehr Geld in die Rentenkasse fließen, allerdings müssten dann später auch die entsprechenden Renten ausbezahlt werden.

Eine andere Möglichkeit, die Einnahmebasis zu verbreitern, wäre die Erhebung von Rentenbeiträgen auf weitere Einkünfte neben Lohn und Gehalt, also zum Beispiel Mieteinnahmen. Außerdem könnte die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Derzeit werden Rentenbeiträge nur auf monatliche Einkünfte bis 8.450 Euro erhoben.

Die Frage der Einnahmebasis könnte sich wiederum auf Festlegungen zur Entwicklung des Rentenbeitragssatzes auswirken. Dabei spielen auch die Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung eine Rolle, die Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) 2027 kürzen will.

3. Wie viel Rente ist künftig noch sicher?

Bisher hängt die Rentenentwicklung vor allem von der Entwicklung der Löhne ab. Hier gibt es die Idee, stattdessen die Inflation als Berechnungsgrundlage zu nutzen. Auch am sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor könnte die Rentenkommission schrauben und will es offenkundig auch. Der Faktor bildet das Verhältnis von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden ab und dämpft so Rentensteigerungen. Mit Blick auf das Problem der Altersarmut soll offenbar, wie vorab bekannt wurde, die Grundrente - ein individueller Zuschlag zur Rente für Menschen mit niedrigen Rentenansprüchen trotz vieler Versicherungsjahre - ebenso umgestaltet. Auch die Grundsicherung im Alter ist ein Ansatzpunkt.

Gesprächsthema in der Kommission war Medienberichten zufolge auch ein verpflichtendes Rentensplitting für Ehepaare. Den Mechanismus gibt es bereits, aber nur auf freiwilliger Basis. Dabei können Paare ihre seit der Heirat erworbenen Rentenansprüche zu gleichen Teilen aufteilen - eine Person gibt also Ansprüche an die andere ab. Eine Hinterbliebenenrente wird in diesem Fall nicht gezahlt, wenn ein Partner stirbt. Ein verpflichtendes Splitting wäre vor allem für Frauen vorteilhaft, die oft weniger Erwerbsarbeit leisten und dadurch geringere Rentenansprüche haben.

Im Einsetzungsbeschluss steht außerdem, dass die Rentenkommission "eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen hinweg" entwickeln soll. Derzeit gilt die sogenannte Haltelinie, wonach das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen darf. Dies bezieht sich aber nur auf die gesetzliche Rente und berücksichtigt weder private noch betriebliche Altersvorsorge.

4. Private Vorsorge als zweite Säule der Altersvorsorge

Hier hat der Bundestag bereits Änderungen beschlossen. Ziel ist eine stärkere Verbreitung von Betriebsrenten, gerade bei Menschen mit geringen Einkommen, und mehr private Vorsorge. Die Kommission dürfte weitere Schritte empfehlen, zum Beispiel eine Pflicht für Unternehmen, alle Beschäftigten mit einer Betriebsrente abzusichern.