Mehr Prävention, bessere Schutzkonzepte, eine Meldestelle, ein Verfahren für die Anerkennung von sexualisierter Gewalt und Studien zur Aufarbeitung: Das sind einige der Eckpunkte, mit denen die evangelische Kirche in Bayern den Umgang mit sexualisierter Gewalt noch besser regeln will. Am Montag stellte die Leiterin der Fachstelle, Martina Frohmader, die Ergebnisse ihrer Arbeit vor den Synodalen in Amberg vor und machte deutlich: Der Schutz vor sexualisierter Gewalt bleibt eine "Daueraufgabe" der Kirche.
Die Glaubwürdigkeit von Kirche werde von vielen daran gemessen, wie die Organisation mit sexualisierter Gewalt umgehe. Kirche müsse "deutlich und klar gegen eine Kultur des Kleinredens und des Verschweigens eintreten", forderte Frohmader.
Deshalb brauche es Klarheit bei der Präventation, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Dies bleibe eines der "wichtigten Themen für die Zukunft unserer Kirche", so Frohmader.
Schutzkonzepte in Gemeinden
Dem Fachbericht zufolge seien bis November 2025 insgesamt 475 Schutzkonzepte in Gemeinden und Dekanaten erstellt worden. Bayernweit gibt es rund 1200 Einrichtungen. Gleichwohl sei damit das Ziel nicht erreicht worden, bis Jahresende bayernweit entsprechende Schutzkonzepte zu haben.
Die Meldestelle, die innerhalb der Landeskirche eingerichtet worden sei, werde von kirchlichen Mitarbeitenden genutzt, um sich fachlich beraten zu lassen. Zudem sei dort ein Interventionsleitfaden erstellt worden, der nun vor Ort genutzt werden könne.
Anerkennungsverfahren ändern sich
Ab 2026 werden dem Bericht zufolge die bayerische Landeskirche und die Diakonie nun den EKD-Vorgaben für die Anerkennungsverfahren folgen. Das Anerkennungsverfahren werde auch künftig nicht mit zivil-, straf- oder disziplinarrechtlichen Verfahren zu vergleichen. Es gelte das Prinzip der Plausibilität und es müssten keine Beweise vorgelegt werden.
Im Vordergrund bei den Verfahren stehe künftig ferner stärker das Abhängigkeitsverhältnis zwischen betroffenen und beschuldigten Personen. Auch werde die maximale Höchstleistung von 50.000 Euro sowie die Beschränkung auf verjährte Fälle aufgehoben.
Wie Frohmader erklärte, habe 2025 die Anerkennungskomission in fünf Sitzungen insgesamt 17 Anträge behandelt. Seit 2015 seien für 102 Anträge rund 2,5 Millionen Euro augezahlt worden, so der Bericht der Fachstelle.
In Bezug auf die Aufarbeitung sei die "Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission" (URAK) im Verbund Bayern und der Betroffenenvertretung aktiv. Die Gremien träfen sich in der Regel monatlich. Es müsse dabei "im Interesse der Kirche selbst liegen, institutionelle Aufarbeitungsprozesse durchzuführen", so Frohmader. Hier sei die Fachstelle auch auf Rückmeldungen, Kritik und Expertise von betroffenen Menschen angewiesen. Zugleich kündigte Frohmader weitere Aufarbeitungsprojekte an – wie etwa eine Studie zur Aufarbeitung in einem evangelischen Kinderheim in Nordbayern.
Aufarbeitung in Bayern
Zur unabhängigen Aufarbeitung in Bayern wurden zwei Gremien eingerichtet:
- Die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK)
Die URAK untersucht das Ausmaß sexualisierter Gewalt im Raum der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und des Diakonischen Werks Bayern. Sie analysiert Strukturen, prüft den Umgang mit Betroffenen in der Vergangenheit und entwickelt Empfehlungen für eine bessere Praxis. Ihre Arbeit ist unabhängig, professionell und transparent.
- Die Betroffenenvertretung (BV)
Die Betroffenenvertretung bringt die Perspektiven von Menschen ein, die in ELKB oder DWB sexualisierte Gewalt erfahren haben. Sie begleitet die Arbeit der URAK, entsendet Mitglieder in die Kommission und ist erste Anlaufstelle für Betroffene, die ihre Anliegen einbringen möchten.
Informationen zu den Gremien: aufarbeitung-evangelisch-
bayern.de
Fachstelle für Umgang mit sexualisierter Gewalt
Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt
Telefon: 089 55 95 – 522
E-Mail: FachstelleSG@elkb.de
Bayerische Landessynode
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Was ist die Landessynode?
Die Landessynode ist eines der kirchenleitenden Gremien der Kirche, die den Kurs der evangelischen Landeskirche bestimmt. Die 108 Synodalen verabschieden Kirchengesetze, entscheiden in Personalfragen, beschließen den kirchlichen Haushalt und wählen den Landesbischof. Während die Herbsttagungen schwerpunktmäßig den kirchlichen Finanzen gewidmet sind, befasst sich das Kirchenparlament der 2,1 Millionen bayerischen Protestant:innen bei seinen Frühjahrstagungen mit inhaltlichen Fragen.
Das griechische Wort Synode bedeutet "gemeinsamer Weg" und "Versammlung zur Beratung". Die Synodalen werden von den rund 13.000 Kirchenvorstehern der Gemeinden gewählt. Nach dem evangelischen Grundsatz des "Priestertums aller Gläubigen" sind die Mehrzahl der Synodalen Laien, dazu kommen gewählte Vertreter aus der Pfarrerschaft, aus den theologischen Fakultäten der Universitäten und Jugendvertreter. Außerdem werden Mitglieder berufen, beispielsweise aus Parteien und Verbänden.