Digitale Dorfläden sollten nach Ansicht des Oberpfälzer Landtagsabgeordneten Tobias Gotthardt (Freie Wähler) auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. Die Kleinstsupermärkte ohne Personal sollten rechtlich den Verkaufsautomaten in Großstädten gleichgestellt werden, forderte Gotthard im Gespräch mit dem Sonntagsblatt.
Eine Vereinbarkeit mit dem Schutz des arbeitsfreien Sonntags ist Gotthardt zufolge gegeben. "An Sonn- und Feiertagen soll das Nachfüllen der Regale durch Personal ausdrücklich ausgeschlossen sein", betonte er.
Gemeinden unter 3.000 Einwohnern brauchen Einkaufsstruktur
In den vergangenen Jahrzehnten sei es immer schwieriger geworden, Gemeinden unter 3.000 Einwohnern mit einer Einkaufsstruktur zu versorgen, argumentierte der Abgeordnete. Das habe dazu geführt, dass vor allem Senioren und Menschen mit Behinderung nicht mehr einkaufen gehen könnten, weil es am Ort keinen Laden mehr gebe, sagte Gotthardt:
"Mit den digitalen Dorfläden könnte die Grundversorgung wieder aufs flache Land gebracht werden."
Bei dieser Form der Kleinstversorgung gehe es zumeist um Last-Minute-Einkäufe, der Volleinkauf werde weiterhin über den Supermarkt in der Großstadt abgewickelt, sagte der FW-Abgeordnete. Die privatwirtschaftlich organisierten Dorfläden könnten oftmals nur rentabel arbeiten, wenn sie sieben Tage in der Woche geöffnet seien.
Grundversorgung am Land wichtiger als Sonntagsschutz
Profitieren würden davon auch lokale Anbieter wie Metzger oder Bäcker, weil sie mit den digitalen Läden kooperierten, argumentierte Gotthardt:
"Ich bin überzeugter Sonntagsschützer. Wenn es aber gelingt, den Digitalladen damit in die Gewinnzone zu führen, muss ich der Grundversorgung am Land den Mehrwert geben."
Beim digitalen Dorfladen nimmt die Kundschaft die benötigte Ware und geht selbsttätig am Automaten oder videoüberwachten Kassenraum bezahlen. In anderen Bundesländern sei eine Gleichstellung von digitalem Dorfladen und Verkaufsautomaten bereits rechtlich anerkannt.
CSU blockiert rechtliche Gleichstellung digitaler Läden
In Bayern sperrten sich bislang die CSU und das Sozialministerium gegen eine rechtliche Gleichstellung von digitalen Läden und Verkaufsautomaten, sagte Gotthardt. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, hat er einen Dringlichkeitsantrag im Landtag eingereicht. Über ihn soll in den kommenden Wochen entschieden werden.