Wir haben seit Januar 2024 in unserem Medienhaus für unsere Redaktionen neue Leitlinien für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz beschlossen. Sie geben unseren Leserinnen und Lesern Aufschluss darüber, wie wir mit Tools wie ChatGPT und anderen umgehen. Und sie stellen sicher, dass unsere Redakteurinnen und Redakteure weiterhin die letzte Instanz sind für jeden redaktionellen Beitrag. 

Hier sind die KI-Leitlinien in der Sonntagsblatt-Redaktion.

  • Die Mitarbeitenden des Evangelischen Presseverbandes für Bayern (EPV), insbesondere in den Redaktionen, stehen dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der redaktionellen Arbeit grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.

  • Die letzte Verantwortung für redaktionelle Produkte, die unter Mithilfe von KI entstanden sind, liegt beim Menschen. Das heißt: Wir setzen KI-Tools nie ohne menschliche Kontrolle und Endabnahme ein.

  • Mit der Nutzung der gängigen und erfolgreichen KI-Systeme geht ein Dilemma hinsichtlich des Datenschutzes einher: Um sie weiterzuentwickeln, benötigen sie Daten. Sensible Daten aus der journalistischen Arbeit gehören nicht in die Hände Dritter. Wir geben daher keine sensiblen Recherche-Ergebnisse, personenbezogene oder in sonstiger Weise sensible Daten in KI-Systeme ein.

  • Wenn wir redaktionelle Inhalte mithilfe von KI erstellen, machen wir dies den Kundinnen und Kunden bzw. den Leserinnen und Lesern transparent. Wir lassen kein redaktionelles Produkt ausschließlich von KI erstellen.

  • Wir ermutigen alle Mitarbeitenden im EPV, auch außerhalb der redaktionellen Abteilungen, sich dem Thema KI mit großer Offenheit und Neugierde zu begegnen und sich mit den vielen verschiedenen KI-Tools zu befassen.

  • Das Vertrauen unserer Nutzerinnen und Nutzer in unseren Journalismus ist unser wichtigstes Gut. Wie bei jeder Technologie, die wir einsetzen, gilt: Wir sind für alle unsere Inhalte verantwortlich.

  • Diese Leitlinien gelten auch und gerade für freie Mitarbeitende des EPV, die den Redaktionen zuliefern. Auch hier gilt, dass KI-Einsatz beim Erstellen redaktioneller Produkte transparent zu machen ist.

  • Wir räumen der redaktionellen Expertise und Arbeit von Menschen immer den Vorrang vor KI-basierten Produkten ein. Sie sollen die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten nicht ersetzen, sondern bereichern.

  • Weil sich die KI-Tools rasant entwickeln, liegt es in der Natur der Sache, dass diese Richtlinien regelmäßig überprüft und angepasst werden müssen. Dies geschieht im Einvernehmen von EPV-Leitungsgremien und Mitarbeitenden.

Für die tägliche Arbeit bedeutet das:

  • Wir veröffentlichen keine Artikel, in denen der Text einzig von einer Künstlichen Intelligenz generiert wurde – außer wenn dieser Fakt der eigentliche Sinn des Artikels ist. Wir belegen Fakten grundsätzlich über die Angabe seriöser Quellen, das heißt persönliche Gespräche mit Expertinnen und Experten.

  • Wir nutzen KI für den kreativen Prozess, z.B., um Überschriften oder Texte für kurze Beiträge in sozialen Medien vorzuschlagen.

  • Bei der Nutzung sind sich Mitarbeitende bewusst, dass generative KI durch die jeweilige Datenbasierung der Systeme Ergebnisse hervorbringen, die Vorurteile produzieren und Mainstreams verstärken können. Das besondere Themenprofil des redaktionellen Abteilungen in den Bereichen Religion, Gesellschaft, Entwicklung, Soziales und Medien erfordert hier eine besondere Sensibilität.

  • Wir kennzeichnen alle Texte, Bilder, Videos und Beiträge, in denen KI-Tools genutzt wurden. Beispiel für eine Bildunterschrift: „Das Titelbild dieses Artikels wurde mit dem Bildgenerierungs-Tool xxx erstellt. Folgender Prompt wurde angewandt: award winning editorial photography, journalist working together with a robot, yellow light, working in a newsroom, other people in the background, daylight –ar 16:9 –style raw –v 5.1“

    München, Januar 2024

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