Mit umfangreichen Reformprozessen stellt sich die bayerische Landeskirche auf allen Ebenen neu auf, um die Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituationen besser erreichen zu können. In dem epd-Gespräch beschreibt Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner, wie eine grundlegende Verwaltungsreform die Pfarrerinnen und Pfarrer für ihre Kernaufgaben, etwa in der Seelsorge, entlasten will. Außerdem erklärt der Oberkirchenrat, der für den Gemeindebereich zuständig ist, wie sich die zurückgehenden Zahlen auf die kirchlichen Gebäude, insbesondere die Pfarrhäuser, auswirken.

 

Zu den Reformprozessen, die gerade in der bayerischen Landeskirche laufen, gehört auch die Umgestaltung der Verwaltung auf Gemeinde- und Dekanatsebene. Wie passt dieser Prozess in das Gesamtbild?

Hübner: Mit der Verwaltungsreform wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, dass Pfarrerinnen und Pfarrer von Verwaltungsaufgaben entlasten werden, um sich stärker ihren Kernaufgaben, etwa in der Seelsorge, widmen zu können. Außerdem schaffen wir einheitliche, effiziente Verwaltungsstrukturen, die in allen Regionen die Gemeinden und Dekanate qualifiziert unterstützen können. Das ist umso nötiger, weil die Anforderungen an die Verwaltung in den letzten Jahren enorm zugenommen haben, beispielsweise im Bau- und Steuerrecht oder im Datenschutz. Die Verwaltungsreform hat bereits vor 14 Jahren begonnen, passt aber genau zu dem später aufgesetzten großen kirchlichen Reformkonzept "Profil und Konzentration" (PuK). Denn die Verwaltung entlastet Pfarrer und andere kirchliche Mitarbeitende für ihre Kernaufgaben, die biblische Botschaft in die Lebenssituationen der Menschen zu bringen; die Konzentration von Verwaltungsprozessen ist eine Voraussetzung, dass die Kirche noch viel besser ihr inhaltliches Profil entfalten kann.

Wie weit ist die Verwaltungsreform schon gediehen?

Hübner: Am Anfang der Reform stand eine Bestandsaufnahme der Verwaltungseinrichtungen, die ein diffuses Bild ergab: Die einzelnen Verwaltungsstellen hatten sehr unterschiedliche Strukturen und Aufgabenbereiche, waren unterschiedlich ausgestattet, manche Bereiche, wie etwa das Baurecht und die Kindergartenverwaltung, waren häufig gar nicht abgedeckt. Nur die wenigsten konnten alle relevanten Bereiche, also Melde-, Personal-, Finanz- und Bauwesen, abdecken. Alle litten unter Personalmangel.

Der erste entscheidende Schritt war deshalb ein Konzentrationsprozess hin zu einem einheitlichen Aufgabenprofil und zu größeren Einheiten. Schon bisher hatten mehrere Dekanatsbezirke eine gemeinsame Verwaltungseinrichtung, dies ist durch die Bildung von Verwaltungsverbünden verstärkt worden. Insgesamt gibt es im Bereich der Landeskirche 34 Verwaltungseinrichtungen, die wiederum in zwölf Verwaltungsverbünden organisiert sind.

Was sind die Vorteile der größeren Zuschnitte?

Hübner: Es liegt auf der Hand, dass diese größeren Einheiten auch ganz andere Möglichkeiten der Arbeitsteilung und Spezialisierung haben. Damit reagieren wir auch auf die zunehmenden Belastungen in der Verwaltung, weil beispielsweise das Steuerrecht und das Baurecht immer komplexer geworden sind. Die Verwaltungseinrichtungen haben die nötige Kompetenz für eine umfassende Beratung - auch in schwierigen Spezialfragen. Es wäre für die Pfarrerinnen und Pfarrer deshalb geradezu eine Zumutung, wenn sie sich in diese Detailfragen einarbeiten müssen. Außerdem können die größeren Einheiten kontinuierlich beraten, weil es Vertretungsregelungen für Urlaub oder Krankheit gibt.

Hat diese Konzentration nicht auch Nachteile, weil die regionale Nähe zu den Verwaltungseinrichtungen verloren geht?

Hübner: Um gerade diesen Nachteil zu vermeiden, bleiben die bisherigen Verwaltungseinrichtungen als örtliche Erstansprechstellen bestehen, die Pfarrämter behalten also ihre gewohnten Ansprechpartner. Die teils komplizierten Anfragen werden jedoch nicht mehr in der örtlichen Verwaltungseinrichtung mit ihren zwangsläufig geringeren Ressourcen bearbeitet, sondern in den gemeinsamen speziellen Dienstleistungsbereichen der Verwaltungseinrichtungen, welche bei den Verwaltungsverbünden gebildet worden sind. Die Verantwortlichkeit für die Aufgabenerledigung bleibt aber bei der örtlichen Verwaltungseinrichtung.

Diese Verwaltungsspezialisten sind dann aber auf kompetente Ansprechpartner vor Ort angewiesen, die dann die Sachverhalte in die Gemeinden und die Kirchenvorstände kommunizieren müssen.

Hübner: Natürlich brauchen die Pfarrämter jemanden, der die Anfragen an die Verwaltung so präzise formuliert, dass die Sache schnell und effizient bearbeitet und der Ball dann von den Verwaltungseinrichtungen auch wieder gut aufgenommen werden kann. Dafür ist in einem eigenen Reformprojekt das Bild der klassischen Pfarramtssekretärin weiterentwickelt worden - hin zur Funktion einer qualifizierten Assistenz.

Außerdem können im Rahmen der neuen Landesstellenplanung auch Pfarrstellen berufsübergreifend besetzt werden, beispielsweise mit einem Verwaltungsdiakon, der ein ausgewiesener Fachmann für dieses Metier der Verwaltungsfragen ist. Und als qualifiziertes Gegenüber zu den Verwaltungseinrichtungen und -verbünden können sich mehrere Gemeinden zu einem Pfarramtsverbund zusammentun mit einer gemeinsamen Geschäftsführung und einer gemeinsamen Sekretärin.

Wie schätzen Sie den bisherigen Verlauf ein und wie sind die weiteren Schritte?

Hübner: Insgesamt sehe ich ein positives Gesamtbild, an einigen Punkten müssen wir natürlich noch schrauben, zumal wir auch immer wieder unplanbare Anforderungen von außen, etwa Veränderungen im Steuer- und Datenschutzrecht, aufnehmen mussten. 2023 wollen wir überall den Ausbau des vollen Dienstleistungsangebots erreicht haben. Wir liegen also gut im Plan. Mit Sorge sehe ich aber unser Nachwuchsproblem. Wie auch in anderen Bereichen entscheiden sich immer weniger junge Leute für einen kirchlichen Beruf, vor allem, weil die kirchliche Bindung fehlt, die früher beispielsweise durch die Jugendarbeit oder den Posaunenchor selbstverständlich war.

Was wollen und können Sie für mehr Nachwuchs tun?

Hübner: Wir müssen gut und gezielt um den Nachwuchs in den kirchlichen Berufen werben. Ich bin sehr froh, dass das in übergreifender Zusammenarbeit der verschiedenen Abteilungen im Landeskirchenamt, in einem gemeinsamen "Referat Q" für Qualifikation, geschieht. Der Blick in der Kirche ist besonders auf den Schlüsselberuf des Pfarrers und der Pfarrerin gerichtet.

Aber auch die anderen, vor allem auch die sogenannten unterstützenden Berufe müssen mehr ins Blickfeld rücken, bis dahin, dass auch sie gute Angebote zur Fortbildung und beruflichen Weiterqualifizierung brauchen. Ich selbst werbe da bei meinen Lehrtätigkeiten an der Augustana Hochschule und der Hochschule Nürnberg für mehr Vernetzung und Kooperation. Wünschenswert wäre eine Art kirchlicher Verwaltungsakademie mit festen Fortbildungs-Modulen für alle, die in der kirchlichen Verwaltung tätig sind, also Verwaltungsleitende und Pfarramtsführende.

 

Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner

Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner, Jahrgang 1961, leitet in der bayerischen evangelischen Landeskirche die Abteilung E, die für den Bereich "Gemeinden und Kirchensteuer" zuständig ist. Seine Vision von Kirche beschreibt er wie folgt:

 

"Meine Vision von Kirche: Eine einladende und Orientierung gebende Gemeinschaft, durch die es anderen leichter fällt, an Gott zu glauben."

Kirchliche Immobilien - und die Zukunft der Kirchen

 

Die Gemeinde haben - noch verstärkt durch Corona - wesentlich die Sorge, dass sie womöglich mit dem Erhalt ihrer Gebäude, insbesondere der Kirchen, überfordert sind, weil das Geld knapper wird und sie immer kleiner werden.

Hübner: Diese Ängste müssen die Gemeinden nicht haben. Denn dafür dient in Ergänzung der jährlichen landeskirchlichen Baumittel der Kirchensanierungsfonds, in den ursprünglich 106 Millionen Euro eingelegt worden sind. Mittel aus diesem Topf sollen Gemeinden zugutekommen, die bei großen Baumaßnahmen für ihre denkmalgeschützten Kirchen schlichtweg überfordert wären.

Ein aktuelles Beispiel ist die Sanierung der historisch und architektonisch bedeutsamen Klosterkirche Auhausen in der Nähe des Hesselberg, die von der kleinen Gemeinde mit einigen hundert Mitgliedern gar nicht zu leisten wäre. Es bleibt für uns bei dem Grundsatz, dass Kirchen als wichtige sakrale Gebäude, die auch weit in ihre Umgebung ausstrahlen, nicht aufgegeben werden. Allerdings bedarf es - wie bei Auhausen - auch der Unterstützung durch die öffentliche Hand.

Bei Gemeindehäusern und Pfarrhäusern sieht das also anders aus?

Hübner: Dass bei zurückgehenden Mitgliederzahlen und geringerer Finanzkraft auch in den Gemeinden nicht alle Immobilien auch in Zukunft genutzt und gehalten werden können, liegt auf der Hand. Deshalb haben im Rahmen unseres Immobilienkonzepts nach einer Bestandsaufnahme die Dekanate bereits 2018 in Abstimmung mit dem Landeskirchenamt eine Konzeption und eine Einschätzung vorgelegt, welche Gebäude dauerhaft erhalten bleiben sollen und welche kurz- und mittelfristig aufgegeben werden können. Die Umsetzung dieser Konzepte ist nun konsequent zu begleiten. Dazu gehören auch ganz neue Überlegungen, dass etwa mehrere Gemeinden Räumlichkeiten gemeinsam nutzen können, dass neue Kooperationen und kirchliche Angebote entstehen.

Aktuell liegt unser Schwerpunkt auf den Pfarrhäusern. Denn wir müssen die Zahl der Pfarrhäuser der Zahl der Pfarrerinnen und Pfarrer im Gemeindienst anpassen - und die wird in den nächsten Jahren zurückgehen. Deshalb werden wir nicht mehr wie bisher die Sanierung von Pfarrhäusern mit einem Regelzuschuss von bis zu 200.000 Euro unterstützen können. Bis Mitte nächsten Jahres soll die Konzeption stehen, welche Pfarrhäuser aus guten Gründen erhalten werden sollen. Ein gutes Instrument zur Klärung sind Runde Tische mit allen Beteiligten. Die Dekaninnen und Dekane haben dann allerdings die gewiss sehr anspruchsvolle Aufgabe, negative Entscheidungen den Gemeinden zu vermitteln.

In vielen bayerischen Pfarrhäusern wird also das Licht ausgehen?

Hübner: Diese etwas polemische Zuspitzung ist so nicht zutreffend. Denn die Pfarrhäuser als Gebäude werden nicht zwangsläufig aufgegeben, sondern lediglich ihre bisherige Nutzung. Dafür nicht mehr benötigte Pfarrhäuser werden häufig gut zu vermieten sein, nicht zuletzt auch an andere kirchliche Mitarbeiter. Ich rechne aber aufgrund der Prognose zur Entwicklung der Pfarrdienstverhältnisse bis 2035 damit, dass in Zukunft von den gegenwärtigen 1.250 Pfarrhäusern für Pfarrer und Pfarrerinnen nur noch ca. 650 benötigt werden.

Bei den übrigen kommt es auf die Situation an, ob sie anderweitig für andere kirchliche Zwecke genutzt oder eben vermietet werden können. In München wäre es beispielsweise geradezu töricht, Pfarrhäuser zu verkaufen. Bei allen konzeptionellen Überlegungen und Reformprozessen ist mir aber ganz wichtig, dass wir als Kirche nicht vor den schmerzlichen Mitgliederverlusten kapitulieren und aus der Schockstarre herauskommen. Es geht bei allem nicht um den Erhalt der Institution Kirche, sondern um die Sache, um die überzeugende Vermittlung der biblischen Botschaft. Dafür braucht es die Besinnung auf das zentrale Profil des kirchlichen Auftrags und erneuerten missionarischen Schwung.