Wenn jetzt meist vom "Sterbehilfe-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts die Rede ist, verfehlt das die Sache und trifft sie am Ende doch. Karlsruhe vermeidet in seinem Urteil das Wort Sterbehilfe und betont stattdessen das Recht auf Selbsttötung, auf Suizidhilfe, auf das Recht zur Selbstbestimmung als Ausdruck der persönlichen Autonomie und individuellen Menschenwürde bis zuletzt.

Tatsächlich stecken hinter einem Wunsch nach Selbsttötung oft Ängste, die einen sozialen Kontext haben: Die Angst vor dem Schmerz ist nicht unbegründet, die Angst vor dem Kontrollverlust als Pflegefall ist es ebenso wenig.

Sterben ist ein sozialer Vorgang

Festzuhalten ist: Sterben ist – wie das ganze Leben – ein sozialer Vorgang. Auch wer leidet, sich alleingelassen fühlt oder alleingelassen ist, erlebt das in einem gesellschaftlichen Zusammenhang. Wie es um die "Sterbekunst" einer Gesellschaft bestellt ist, beschreibt wesentlich den Charakter dieser Gesellschaft.

Es liegt auf der Hand, dass bei jedem Wunsch nach Selbsttötung die Frage im Raum steht, wie es um die Lebens- und Sterbehilfe in einem weiteren Sinn in unserer Gesellschaft steht: um die medizinische und palliativ-medizinische Versorgung, um die finanzielle Ausstattung der Pflege, das gesellschaftliche Klima für Pflegende und Gepflegte.

"Autonomie des Individuums"

Eine Gesellschaft, die Pflegende in einen unmenschlichen Produktionstakt zwingt, schlecht bezahlt und sich zudem eine Zwei-Klassen-Medizin leistet, hat jedenfalls noch einige Hausaufgaben zu bewältigen, bevor sie begründet von "autonomer Selbstbestimmung" und einem aus der Menschenwürde abgeleiteten Menschenrecht auf den Suizid sprechen kann.

Die Karlsruher Richter folgen einem ganz auf die Autonomie des Individuums bezogenen Begriff von Freiheit und Menschenwürde. Das beschreibt eine Akzentverschiebung im dahinterliegenden Menschenbild, die mit dem Bedeutungsverlust der Kirchen nur unzureichend beschrieben ist.

Eine schlüssige nicht-religiöse Begründung der Menschenwürde  gibt es nicht

Jenseits der Machtansprüche der organisierten Kirchen (die faktisch längst Geschichte sind, auch wenn manche das noch anders sehen) bietet das christliche Menschenbild nämlich auch einer säkular-laizistischen Gesellschaft ein Fundament, das diese nicht preisgeben, sondern sich vielmehr bewusst machen und in säkular gebrochener Weise neu aneignen sollte.

Denn eine wirklich schlüssige nicht-religiöse, rein philosophische Begründung der Menschenwürde und der allgemeinen Menschenrechte gibt es nicht. Selbst das Argument des großen Aufklärungsphilosophen Immanuel Kant ist wackelig. Für Kant gründete die universelle Menschenwürde darin, dass jeder Mensch durch die Autonomie seines Willens ein "Zweck an sich" sei und ihm damit ein "unbedingter, absoluter Wert" zukomme. Schon Arthur Schopenhauer hat aber darauf hingewiesen, dass im Ausdruck "Wert an sich" ein Widerspruch im Beiwort (contradictio in adiecto) steckt. Denn ein Wert ist immer etwas Relatives, also Bedingtes, weil er sich durch Vergleich ergibt. Einen Wert "an sich", also ohne Vergleich, gibt es nicht. Und damit steht die Tür offen für die soziale oder ökonomische Bemessung des Werts eines menschlichen Lebens.

Die menschlichen Grundrechte als Fundament

Die neuzeitlichen Rechtsstaaten des "christlichen Abendlands" haben – aus guten Gründen und mit großem zivilisatorischen und friedensstiftenden Erfolg – das Recht an die Stelle Gottes gesetzt. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", heißt es beispielsweise im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 3, Absatz 1). "La legge e uguale per tutti" steht – ein anderes Beispiel – programmatisch in jedem italienischen Gerichtssaal.

Das Fundament des modernen Verfassungsstaats sind die menschlichen Grundrechte. Historisch gesehen ist es die Gottesebenbildlichkeit, die sowohl das Prinzip der Menschenwürde und der allgemeinen und unveräußerlichen Menschenrechte garantiert wie auch die grundsätzliche rechtliche Gleichheit aller Menschen. Vor diesem Hintergrund lässt sich das Recht als Gegenüber verstehen, als "Tertium", das gemeinsame Dritte, das das Verhältnis von uns Menschen untereinander ordnet und diese Ordnung garantiert.

Die Heiligkeit des Lebens

Das Dreiecksverhältnis zwischen dem Schöpfer und seinen Geschöpfen ist, jedenfalls historisch gesehen, auch für den modernen Rechtsstaat grundlegend: Die Wurzel der menschlichen Grundrechte ist dabei die Heiligkeit des Lebens, über das der Mensch nicht frei verfügen kann, weil es ihm zwar anvertraut ist, er es aber aus sich heraus nicht zu schaffen vermag – und deswegen grundsätzlich auch nicht nehmen darf. Menschsein heißt Geschöpfsein. Im Bewusstsein der Geschöpflichkeit steckt das Bewusstsein der Heiligkeit des Lebens in seiner ganzen Spanne.

Was aber geschieht, wenn eine menschliche Gesellschaft im Namen des Humanismus das dem Humanismus hinterliegende Prinzip der Heiligkeit des Lebens aus den Augen verliert? Wenn sie den Menschen, das Individuum zum alleinigen Herrn über Leben und Tod setzt – auch wenn es "nur" um das eigene Leben gehen soll? Zum Beispiel ein Urteil, wie es nun die Karlsruher Verfassungsrichter unter dem Vorsitz von Andreas Voßkuhle über den Sterbehilfeparagrafen 217 gefällt haben.

Möglichkeit zum assistierten Suizid

"Das Bundesverfassungsgericht hat dem Staat damit spektakulär die Herrschaft über den Tod entwunden, die er sich mit dem Sterbehilfegesetz angemaßt hat. Und es hat sie dem Individuum zurückgegeben", feierte die Süddeutsche das Urteil. Und viele, die sich in der liberalen Tradition sehen, Atheisten, Grüne, FDP-Sympathisanten, feiern mit.

Doch wer sich einmal verabschiedet hat von der Unverfügbarkeit des Lebens, von dessen "Heiligkeit", wird diese auf dem Verordnungsweg auf niedrigerer rechtlicher Ebene nicht wieder einführen können, wie es nach dem Willen des Verfassungsgerichts in einem neuen Sterbehilfe-Gesetz am Ende doch geschehen sollte. Auch die Karlsruher Richter ahnen, wie leicht es sein könnte, dass der Druck auf schwaches, nicht autonomes, hilfsbedürftiges, greises Leben steigt, sich nun bitte schön endlich zu verabschieden, wo es jetzt doch die Möglichkeit zum assistierten Suizid gibt.

Die vermeintliche Autonomie des Individuums

Es ist kein Zufall, dass die Betonung des Schutzes der individuellen Freiheitsrechte und die Ausprägung der kapitalistischen Wirtschaftsordnung parallel verlaufen sind. Der "liberale Irrtum" liegt in der nur vermeintlichen Autonomie des Individuums. Sie ist eine Fiktion, die die Starken begünstigt und nebenbei dazu neigt, Gewinne zu privatisieren und Kosten zu vergesellschaften.

Doch es gibt kein menschliches Individuum ohne menschliche Gemeinschaft. Der Mensch ist unausweichlich "zoon politikon" (Aristoteles): ein Gemeinschaftswesen. Alle Menschen sind Söhne oder Töchter, sie sind Bürgerinnen und Bürger von Staaten, sind Eltern oder Großeltern, Nachbarn, Wähler, Konsumenten, Mitarbeiter, Produzenten. Wir Menschen sind als soziale Wesen vom Beginn und bis zum Ende unseres Lebens auf andere angewiesen, eingebettet in soziale Zusammenhänge, in eine Gesellschaft mit ihren Normen, Erwartungen, und in ein soziales "Klima", das bestimmte Verhaltensweisen begünstigt und fördert und andere hemmt.

Menschenrechte sind nicht nur Individualrechte, auch wenn die westliche Moderne diesen Aspekt meist betont hat. Menschenrechte sind auch Sozialrechte, wie das Recht auf eine menschenwürdige Wohnung, oder Kollektivrechte, wie das Recht auf eine saubere Umwelt. Ohne sie werden individuelle Freiheitsrechte und die Rede von der Menschenwürde zur Farce.

Die Frage nach der menschlichen Würde

"Dignitas", einer der bekanntesten Suizidbeihilfevereine, hat sich programmatisch die menschliche Würde auf die Fahnen geschrieben. Doch die Würde eines Menschen bemisst sich eben nicht erst und schon gar nicht allein an der Freiheit, vermeintlich frei entscheiden zu können, wann und wie er sterben will.

Die Frage nach der menschlichen Würde ist tatsächlich die entscheidende. Nur: Sie umfasst das ganze menschliche Leben von der Wiege bis zur Bahre. Sie betrifft alles: familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt, Wohnverhältnisse und den Umgang mit Schwachen und Behinderten, medizinische Versorgung und Rentenniveau.

Eine lebenswerte Gesellschaft schützt die Menschenwürde. Eine Gesellschaft, die den Tod privatisiert, ist unmenschlich.