Warum benötige ich ein Impressum und welche Informationen muss ich dort hineinschreiben? Wir erklären die Bedeutung und geben Tipps für die Webseite und Social Media.

Warum benötige ich ein Impressum?

Ein Impressum ist ein wenig wie das Klingelschild einer Haustür: Über das Impressum erfahre ich, wer hinter einer Webseite steckt oder hinter einem Social-Media-Beitrag. Aus rechtlicher Sicht ermöglicht das Impressum, die Herkunft einer Publikation – egal, ob Print oder Digital – festzustellen.

Der Begriff "Impressum" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie "hineindrücken". Es wurde vor allem im Verlagsbereich geprägt. In einem Buch dient ein Impressum dem Verleger, die wichtigsten Informationen auf einen Blick zu präsentieren, also Herausgeber, Autoren, Auflage und Verlagsdaten. Rechtlich verankert ist die Impressumspflicht im sogenannten Telemediengesetz (TMG), insbesondere geht es hier um die Paragraphen § 5 TMG sowie § 55 vom Rundfunkstaatsvertrag (RStV.).

Warum ein Impressum auf einer Webseite?

Grundsätzlich ist ein Impressum eine gute Sache: Nutzer sollen sich rasch darüber informieren können, mit wem sie es bei einer Webseite zu tun haben und wer für die Inhalte verantwortlich ist. Jeder soll erkennen können, wer der Betreiber einer Webseite ist, um sich auch persönlich mit diesem Betreiber in Verbindung setzen zu können.

Ein Impressum beinhaltet deshalb auch immer eine vollständige Anschrift des Betreibers.

Darüber hinaus sind weitere Angaben erforderlich, die je nach Rechtsform oder Beruf des Webseiteninhabers differieren können.

Private Webseiten benötigen kein Impressum

Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) sind rein private Webseiten von der Impressumspflicht ausgenommen. Doch auch für Betreiber privater Webseiten gilt es vorsichtig zu sein, denn sobald eine Seite ein Blog ist oder Werbung erscheint, wird die Seite geschäftlich betrieben - und dann ist ein Impressum sogar Pflicht.

Wer einen Blog betreibt, unterliegt ferner dem §55 Rundfunkstaatsvertrag: Demnach ist ein Impressum erforderlich, wenn regelmäßig journalistische-redaktionelle Artikel veröffentlicht werden.

Unser Ratschlag: Sicherheitshalber sollte jeder, der eine Webseite betreibt, auch ein Impressum integrieren.

Was kostet eine Abmahnung bei Verstößen gegen die Impressumspflicht?

Wenn ein Webseitenbetreiber kein Impressum angegeben hat, obwohl er dazu verpflichtet ist, so können ihm Geldbußen drohen in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Außerdem kann er wegen eines Wettbewerbsverstoßes weiteren Ärger bekommen, denn daraus können sich Unterlassungsansprüche ergeben, die wiederum mit kostenpflichtigen Abmahnungen geahndet werden.

Welche Elemente gehören in ein Impressum?

Ein Impressum soll möglichst schnell und ausführlich Auskunft geben und es sollte leicht aufzufinden sein. Über einen, maximal zwei Links sollte das Impressum von jeder Seite des Webauftritts erreichbar sein und eindeutig bezeichnet werden, also mit einem eindeutigen Namen wie "Impressum" versehen.

Impressum in den sozialen Medien

Auch in den sozialen Medien sollte auf das Impressum verwiesen werden. Beinahe alle Kanäle haben eine Informationsseite, auf der es sich anbietet, den Link zu der eigenen Impressumsseite zu setzen.

  • Bei Youtube sollte diese Information auf der Kanal-Infoseite verlinkt werden.
  • Bei Facebook gibt es eine eigene Rubrik, unter der das Impressum verlinkt werden kann. Auf der Startseite den Infobereich anwählen, dort gibt es beim Menüpunkt "Mehr" ein Feld für das Impressum.
  • Bei Twitter bietet es sich an, den Link auf der Profil-Infoseite zu vermerken.
  • Bei Instagram sollte das Impressum bei der allgemeinen Infoseite verlinkt werden.
  •  Bei Linkedin sollte auf das Impressum auch auf der Profilseite bei den "Infos" in den Kontaktangeboten verlinkt werden.

 

Zu den Pflichtangaben eines Impressums gehören folgende Informationen:

  1. Name (Vor- und Nachname der Person, der Einrichtung oder des Unternehmens) des inhaltlich Verantwortlichen gemäß §6 Medienstaatsvertrag (MDStV)
  2. Postanschrift: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort (kein Postfach!)
  3. Kontaktadresse: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
     

Weitere Angaben, die je nach Unternehmen erforderlich sein können:

  1. Rechtsform bei juristischen Personen

  2. Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer, soweit diese vorhanden ist.

  3. Registereintrag: Wenn die Organisation in ein Register eingetragen wurde, ist dieses zu nennen: Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, Vereinsregister.

  4. Behördliche Zulassung: Manche Berufe müssen die Aufsichtsbehörde nennen. Dazu gehören u.a. Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Architekten.

  5. Journalistische Angebote: Werden auf der Website journalistisch-redaktionelle Inhalte angeboten, so sind die für diese Inhalte verantwortlichen Personen inkl. ihrer Postanschrift anzugeben (V.i.S.d.P. – Verantwortlich im Sinne des Presserechts).

  6. Hinweis auf EU-Streitschlichtung: Wer online Verträge mit Endkunden abschließt, muss einen Hinweis sowie einen Link auf die Streitschlichtungsplattform der EU einbinden. Außerdem ist die eigene E-Mail-Adresse anzugeben.

  7. Hinweis für Verbraucher. Wer an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt, sollte den Namen und die Anschrift der Verbraucherschlichtungsstelle angeben und verlinken.

 

Wichtige Links und Tipps zum Impressum


Gesetze und Gütesiegel

  • TMG § 5 Wortlaut des Telemediengesetzes - Hinweise zu den Allgemeinen Informationspflichten
  • § 18 Medienstaatsvertrag - Gesetz mit Hinweisen zu den Allgemeinen Informationspflichten
  • Online-Streitbeilegung - Informationsseite der EU zum Thema Streitbelegung
  • www.internet-guetesiegel.de - die Webseite der Gütesiegel-Anbieter entwickelt die D21-Qualitätskriterien weiter und überwacht die Einhaltung der Kriterien.
  • e-commerce Verbindungsstelle - die Nationale Verbindungsstelle für den elektronischen Geschäftsverkehr informiert über die Anforderungen der europäischen E-Commerce-Richtlinie.
  • Das Bundesministerium für Justiz hat eine ausführliche Information zum Thema Impressum erstellt, es findet sich unter diesem Link.

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