Jura-Professor über 2G-Regel
Corona: "Wer sich nicht impfen lassen will, muss Nachteile in Kauf nehmen"
Wer eine Impfung gegen das Coronavirus ablehne, sagt der Grundrechtsexperte Stefan Huster, müsse Nachteile durch die 2G-Regel hinnehmen - und auch für Tests selbst aufkommen. Es sei "nicht einzusehen, dass die Solidargemeinschaft für sie bezahlt".