Neue Regelung ab 2021
Tipps für Kirchengemeinden: Wie mit der Umsatzsteuer umgehen
Ab 2021 gilt für Kirchengemeinden eine neue Vorschrift im Umsatzsteuerrecht, die nicht wenigen Sorgen bereitet. Werden künftig für jeden Eine-Welt-Basar und jedes Kirchenkonzert 19 Prozent Umsatzsteuer fällig? Eine Expertin aus dem Landeskirchenamt in München weiß, worauf Gemeinden nun achten müssen.