Kommentar
Rundfunkbeitrag und Meinungsvielfalt
Urteil aus Leipzig: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk steht vor juristischer Bewährungsprobe
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Künftig dürfen Gerichte prüfen, ob ARD, ZDF und Deutschlandfunk ihren Auftrag zur Ausgewogenheit erfüllen. Das stärkt Kritiker – könnte aber auch die Glaubwürdigkeit des Systems langfristig festigen, kommentiert Markus Springer.
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