Nach fünf Tagen endet an diesem Donnerstagmittag die Frühjahrstagung der bayerischen Landessynode. Die mehr als 100 evangelischen Kirchenparlamentarier haben dabei über eine zukunftsfähige Kirche diskutiert und sich dafür Impulse von externen Referenten geholt.

Es galt auch über mehrere Kirchengesetze und andere Vorlagen zu debattieren und darüber abzustimmen. Wir listen die wichtigsten Entscheidungen der Synode auf:

BISCHOFSWAHL UND AMTSDAUER

Genau ein Jahr vor der Wahl eines neuen Landesbischofs oder einer neuen Landesbischöfin wurden die rechtlichen Grundlagen dafür teils nochmals geändert. Neben sprachlichen Anpassungen hat die Synode auch beschlossen, dass sich die Kandidierenden künftig auch öffentlich vor dem Plenum der Synode vorstellen müssen - und nicht nur wie bislang üblich in den nicht öffentlichen Sitzungen von Arbeitskreisen.

Keine Mehrheit hingegen fand die Forderung aus der Mitte der Synode, die Amtsdauer des Bischofs von derzeit zwölf auf künftig sechs Jahre (mit der Option einer Wiederwahl) zu kürzen.

HILFSFONDS FÜR FLÜCHTLINGSARBEIT

Die Synode hat den von Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm angekündigten Hilfsfonds für Flüchtlingsarbeit über zehn Millionen Euro in zwei Jahren einstimmig verabschiedet. Der Sonderfonds soll sicherstellen, dass das Geld für die Arbeit mit den Geflüchteten nicht ausgeht.

Das Geld soll "für alle Schutzbedürftigen" zur Verfügung gestellt werden, egal woher sie kommen. Die für 2022 eingeplanten fünf Millionen werden finanziert, indem das für 2022 geplante Tarifplus erst 2023 wirksam wird. Auch 2015/2016 hatte die Landeskirche auf dem Höhepunkt der Fluchtbewegung je zehn Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt.

KIRCHENPARTNERSCHAFT UND KIRCHENGEMEINSCHAFT

Die Kirchenparlamentarier verlängerten außerdem die seit rund 30 Jahren bestehende Partnerschaft mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Ungarn. In der neuen Vereinbarung wird auch ein Fokus auf die "aktuelle Situation in Europa" gelegt. Die Kirchen stünden vor besonderen Herausforderungen auch angesichts "nationaler Abgrenzung".

Neu vereinbart wurde auch die volle Kirchengemeinschaft mit der US-amerikanischen Episkopalkirche (TEC), einer Kirche der Anglikanischen Gemeinschaft. Das bedeutet etwa die gegenseitige Anerkennung der Taufe oder auch Kanzelgemeinschaft.

MIGRATIONSKONZEPT DER LANDESKIRCHE

Beschlossen wurde auch das von Oberkirchenrat Michael Martin vorgestellte Migrationskonzept der Landeskirche. Mit diesem Konzept - das unter anderem "zur innerkirchlichen Vergewisserung und als Grundlage für kirchenleitendes Handeln" dienen soll - soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass etwa zehn Prozent der Landeskirchen-Mitglieder aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion kommen sowie rund 20 Prozent der Gemeindeglieder einen Geburtsort außerhalb Deutschlands haben. Konkret soll etwa ein Augenmerk auf die Förderung muttersprachlicher Gottesdienste gelegt werden.

PENSIONSANSPRÜCHE FÜR ZWANGS-STELLENTEILER

Gar nicht erst zur Abstimmung stand hingegen eine Änderung des Kirchlichen Versorgungsgesetzes. Die Synode verwies den Entwurf zurück an den landeskirchlichen Personalchef Stefan Reimers, der das Konzept überarbeiten und im Herbst erneut vorlegen soll.

Das Thema ist heikel: Es geht um die sogenannte "Pfarrerschwemme" der geburtenstarken Jahrgänge, als in den 1980er- und 1990er-Jahren Pfarrer-Ehepaare faktisch zur Stellenteilung gezwungen wurden. Den Betroffenen sollten nun für die ersten drei Jahre Zwangs-Stellenteilung volle Pensionsansprüche gutgeschrieben werden.