"Es ist seltsam, mit welcher Vehemenz sich Völkerrechtsexperten nach dem Angriff auf das iranische Terrorregime nun zu Wort melden", schreibt Andreas Fanizadeh am vergangenen Wochenende in der rechter Umtriebe und Trump-Sympathien unverdächtigen taz. Er hat recht. Und Fanizadeh verteidigt, wie die übergroße Mehrheit der Exiliranerinnen, Exiliraner und anderer Menschen mit persischen Wurzeln, ziemlich leidenschaftlich die amerikanisch-israelischen Angriffsschläge gegen das islamistische Regime und seine Revolutionsgarden (IRGC).

Aber das Völkerrecht ...!? Auch die USA und Israel sind ja völkerrechtlich gebunden durch das allgemeine Gewaltverbot, das in der Charta der Vereinten Nationen (Artikel 2 Nr. 4) festgelegt ist und Angriffskriege verbietet. Präventivschläge sind nur dann erlaubt, wenn ein Angriff der anderen Seite unmittelbar bevorsteht.

Schutzschild für den Terror?

Völkerrechtlich also ein glasklares Verbrechen? Mitnichten. Denn der Angriff von Israelis und Amerikanern passierte keineswegs "aus dem blauen Himmel" heraus. Seit Jahrzehnten führt das iranische Regime einen blutigen Krieg mit Tausenden Toten: gegen amerikanische Soldaten im Libanon und andernorts, gegen die eigene Bevölkerung, gegen Oppositionelle im Ausland (auch in Deutschland und nicht nur im Rahmen des "Mykonos-Attentats") – und vor allem gegen Jüdinnen und Juden auf der ganzen Welt.

Die "Staatsräson" der Islamischen Republik Iran seit ihrer Gründung 1979 ist die Auslöschung des "zionistischen Gebildes", also des Staates Israel. Auf dem Meydan-e-Filistin (Palästina-Platz) in Teheran tickt seit rund zehn Jahren die "Israel-Restzeituhr". Sie zählt die Tage bis zur Auslöschung Israels spätestens im Jahr 2040 herunter. Verwurzelt in religiös-apokalyptischem Denken, in der Sprache auf Vernichtung und Ausmerzung aus ("Krebsgeschwulst", "rostiger Nagel im Herz der Umma"), entsprach sowohl die offene als auch die verdeckte Politik des Iran immer diesem Kriegsziel.

Kriegsstrategie gegen den kleinen und den großen "Satan"

Teil dieser Strategie war und ist das immer unverhohlenere Streben des Regimes nach Atomwaffen. Mit ihrer Raketen- und Drohnenrüstung waren Mullahs und IRGC auf dem besten Weg, sich quasi unangreifbar zu machen. Ihre Strategie ist gerade zu besichtigen: mit vergleichsweise billigem Kriegsgerät die millionenteure Raketenabwehr in Israel und den Golfstaaten "auszubluten", um dann umso tödlicher zuschlagen zu können. Vielleicht kamen die Schläge gegen die iranische Macht- und Rüstungsinfrastruktur gerade noch rechtzeitig, um einen sich hinter seinen Raketen verschanzenden Terrorstaat daran zu hindern, das Basteln an der ersehnten Atombombe erfolgreich abzuschließen.

Die Hisbollah im Libanon ist ebenso ein Geschöpf der Politik Teherans wie die Hamas oder die Huthi-Milizen im Jemen. Mit diesen sowie dem Assad-Regime in Syrien hat (oder hatte) der Iran einen "Feuerring" um Israel gezogen. Gegen all das steht Israel also schon seit Jahrzehnten in einem Existenzkampf. Alle Staaten, auch Israel, haben völkerrechtlich das Recht zur Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta). So zu tun, als hätten Amerikaner und Israelis ein zuvor friedliches Land überfallen wie die Russen die Ukraine, ist mindestens unredlich.

Völkerrecht – Geschichte eines Begriffs

Aber nicht nur bei der Geschichte des Konflikts, auch beim Begriff "Völkerrecht" lohnt ein genauerer Blick. Historisch zeigt sich beim Völkerrecht so etwas wie eine spiralförmige Entwicklung. Am Anfang stand das "Ius gentium" der Römer: das "Völkerrecht" als das Recht, das bei allen Völkern gilt und nicht nur bei (römischen) Staatsbürgern. Das Verbot zu morden oder zu stehlen beispielsweise. Daraus hat sich von der Antike bis in die Neuzeit das "Ius inter gentes" entwickelt, also ein "Völkerrecht" als Recht zwischen den Völkern bzw. ihren Staaten. Während bei Ersterem noch Verhalten und "Moral" der Individuen, die Völker bilden, im Mittelpunkt stehen, sind es im neuzeitlichen Völkerrecht die Staaten und ihr Verhalten untereinander. Die Frage, ob Kriege zwischen diesen Staaten gerechtfertigt sind, gehört dazu.

Wie die jeweiligen Regierungen der Staaten an die Macht kamen und wie sie diese gegenüber ihrer eigenen Bevölkerung ausüben, spielt in diesem zwischenstaatlichen Völkerrecht keine Rolle. Das führt regelmäßig dazu, dass sich – wie gegenwärtig wieder vielfach zu besichtigen – verbrecherische Regimes hinter dem Völkerrecht verschanzen können. Die Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen Deutschland und der Schoah haben spätestens mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (1948) dagegen eine Verschiebung zurück zu individuellen Menschenrechten zulasten absoluter staatlicher Souveränität ausgelöst.

Die Moral des Völkerrechts

Als Folge des Bosnien-Kriegs und der US-Intervention gegen den Völkermord der serbischen Miloševic-Regierung diskutieren Völkerrechtler inzwischen vermehrt das Konzept der "Schutzverantwortung" (Responsibility to Protect, R2P). Doch diese Verschiebung des Völkerrechts in Richtung Menschenrechte ist umstritten und alles andere als weltweiter Konsens.

Jeder, der im aktuellen Konflikt "Völkerrecht" ruft, sollte also wissen, wie wenig Moral und welche Moral sich derzeit darin verbirgt. Ob das gut so ist? Ob das so bleiben soll? Darüber lohnt es sich zu debattieren!

Für die meisten betroffenen Menschen im Nahen Osten, ob im Iran oder in Israel, ist dagegen eines völlig klar: Eine weitgehende Entwaffnung des iranischen Regimes und seiner Komplizen Hisbollah und Hamas – sie ist die Voraussetzung dafür, damit die Region endlich eine echte Chance auf eine friedliche und demokratische Entwicklung hat.