Analyse
Völkerrecht und Menschenrechte
Das Völkerrecht verbietet Angriffskriege – doch beim Iran-Konflikt zeigt sich: Die Realität ist komplex. Viele Exiliranerinnen und Exiliraner verteidigen die Luftschläge leidenschaftlich als Verteidigung gegen ein Regime, das seit Jahrzehnten einen blutigen Krieg führt – gegen die eigene Bevölkerung, gegen die Juden, gegen den Westen. Ein Plädoyer dafür, auch beim Völkerrecht genauer hinzuschauen.
Von Markus Springer | 20. März 2026
Lesezeit: 4 Minuten
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