Für eine Stärkung der Suizidprävention hat die Palliativmedizinerin Susanne Roller mit Blick auf die Neuregelung des assistierten Suizids geworben. Wichtiger als ein neues Gesetz sei die finanzielle Unterstützung von Palliativstationen und Pflegeeinrichtungen, "damit wir Menschen während ihres letzten Lebensabschnitts würdig begleiten können", sagte die Expertin am Dienstagabend bei einer Diskussion in der Evangelischen Stadtakademie München.

Seit das Bundesverfassungsgericht Anfang 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid gekippt hat, ringen Politik, Rechtsprechung und Gesellschaft um eine Neugestaltung des entsprechenden Paragraf 217 Strafgesetzbuch. Derzeit liegen dem Bundestag drei Entwürfe von überfraktionellen Abgeordnetengruppen zur Diskussion vor.

Diskussion über Neugestaltung des Paragraf 217 Strafgesetzbuch

Palliativmedizinerin Roller betonte, dass durch Präventionsformen wie Seelsorge der Wunsch zu leben oft den Sterbewunsch ablöse.

"Das Angebot einer Beratung und eines Gesprächs ist schon mal eine Suizidprävention",

sagte sie. Für solche Angebote gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen sei wichtiger, als die Diskussion "über eine wasserdichte Regelung eines Suizidbeistandes."

Assistierter Suizid als ärztlich begleiteter Sterbeprozess sei immer eine Einzelfallentscheidung, argumentierte der Medizinrechtler Wolfgang Putz: "Das ist nur für den möglich, der frei verantwortlich ist, also kognitiv selbst entscheiden kann." Andernfalls drohe den Beteiligten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Eben diese Kontrolle der frei verantwortlichen Entscheidung sei Knackpunkt der Diskussion "und Pflicht des Staates", so der Jurist.

Der Theologe und Psychiater Eckhard Frick vertrat die Ansicht, dass die Freiheit des Menschen auch die Möglichkeit des Suizids beinhalte. "Wenn dies offen angesprochen werden kann, entspannt das oft schon die Situation", erklärte Frick.