Viele Menschen wurden als Kind getauft, haben die Konfirmation aber nie absolviert – und sind auch nie formal aus der evangelischen Kirche ausgetreten.
Was bedeutet das rechtlich? Zahlen sie Kirchensteuer? Und welche Rechte fehlen ihnen? Wir beantworten alle wichtigen Fragen für getaufte, nicht konfirmierte Kirchenmitglieder.
Getauft, nicht konfirmiert – was gilt für die Kirchenmitgliedschaft?
Die Antwort überrascht vielleicht manche: Die Konfirmation ist für die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche irrelevant. Rechtlich gilt: Wer getauft ist, ist Mitglied.
Das Kirchenrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD ) ist hier eindeutig. Die Mitgliedschaft wird durch drei Faktoren begründet: Taufe, evangelischer Bekenntnisstand und Wohnsitz in einer Gliedkirche.
In der Praxis bedeutet das: Wer als Baby getauft wurde und nie ausgetreten ist, ist heute vollwertiges Kirchenmitglied – ganz gleich, ob die Konfirmation stattgefunden hat oder nicht. Das Ja, das Eltern und Paten bei der Taufe im Namen des Kindes -gesprochen haben, gilt weiterhin.
Nur ein förmlicher Kirchenaustritt beim Standesamt beendet die Mitgliedschaft.
Kirchensteuer ohne Konfirmation – zahle ich trotzdem?
Ja – und das beginnt früher, als viele vermuten. Die Kirchensteuerpflicht knüpft nicht an Volljährigkeit oder Konfirmation an, sondern allein an die Kirchenmitgliedschaft und das erste eigene Einkommen.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der auf die Begründung der Mitgliedschaft folgt. Da die Mitgliedschaft mit der Taufe entsteht, war man theoretisch schon als Säugling kirchensteuerpflichtig – praktisch aber zahlt man erst, sobald Lohn- oder Einkommensteuer anfällt.
Das ist typischerweise mit dem ersten Job, einer Ausbildung oder einem Studierendenjob der Fall. In den meisten Bundesländern sind es 9 Prozent der Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg sind es nur 8 Prozent.
Wer also nicht konfirmiert wurde, aber berufstätig ist und nicht aus der Kirche ausgetreten ist, zahlt ab dem ersten Gehaltseingang Kirchensteuer. Die Konfirmation ändert daran nichts – weder in die eine noch in die andere Richtung.
Welche Rechte haben nicht konfirmierte Mitglieder – und was fehlt?
Als getauftes Mitglied ohne Konfirmation hat man Zugang zu den meisten kirchlichen Grundleistungen. Einige Rechte bleiben aber bis zur Konfirmation versperrt.
Getaufte Mitglieder können meist auch ohne Konfirmation kirchlich heiraten und beerdigt werden, ihre eigenen Kinder taufen lassen, an kirchlichen Wahlen, zum Beispiel zum Kirchenvorstand, aktiv oder passiv, sowie am Abendmahl und am Religionsunterricht teilnehmen.
Es gibt eine Ausnahme: Ohne Konfirmation ist es nicht möglich, ein Patenamt zu übernehmen.
Wichtig für die kirchliche Trauung: Wer heiraten möchte, braucht laut Kirchenrecht der meisten Landeskirchen keine Konfirmation – die Taufe genügt als Voraussetzung. In der Praxis wird das vom Pfarramt vor Ort geregelt, Rücksprache empfiehlt sich.
Beim Abendmahl hat sich die Praxis in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt. Heute gilt in der evangelischen Kirche überwiegend die Taufe – nicht mehr die Konfirmation – als Zugangsvoraussetzung.
Zusammengefasst
Wer getauft und nicht konfirmiert ist, zahlt also Kirchensteuer wie jedes andere Mitglied – und hat Anspruch auf die meisten kirchlichen Leistungen. Ausgenommen sind das Patenamt.
Wer das ändern möchte, meldet sich einfach beim Pfarramt. Die Konfirmation ist jederzeit nachholbar, unkompliziert und ohne Bedingungen – außer der bereits vorhandenen Taufe.