Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat mit Unverständnis auf die angekündigte Verzögerung bei der Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) reagiert.

Krankenhausreform: Zeitplan übereilt?

Dass die Pläne zur Krankenhausreform des Bundes nun nicht wie geplant Ende April vorliegen sollen, zeuge, "wie übereilt der Zeitplan des Bundesgesundheitsministeriums war", sagte Holetschek dem Evangelischen Pressedienst (epd) in München. Bis zum Sommer soll das Gesetz stehen, aber wichtige Details seien noch unbekannt:

"Wir brauchen eine vernünftige Reform, keine möglichst schnelle."

Der CSU-Politiker forderte von der Bundesregierung einen "angemessen Zeitplan für die Reform". Bei einem derart komplexen und wichtigen Vorhaben müsse es "um Qualität vor Schnelligkeit gehen". So sollte man sich laut Holetschek genügend Zeit nehmen, um die neuen Vorschläge "etwa zu Leistungsgruppen zu bewerten, die möglichen Folgen zu modellieren und sie gemeinsam mit den Praktikern vor Ort" zu bewerten.

Die vor kurzem bekanntgewordene Verzögerung zeige, dass Lauterbach "zu schnell unterwegs ist und Termine vorgibt, die aus fachlicher Sicht dann nicht eingehalten werden können", monierte der bayerische Minister.

Holetschek fordert vernünftige Finanzierung

Bis ein tragfähiges Reformkonzept stehe, brauche es eine "vernünftige Finanzierung der Betriebskosten" der Kliniken, sagte Holetschek. Etliche Krankenhäuser befinden sich wegen stark steigender Kosten in finanzieller Schieflage.

Einer solchen Zwischenfinanzierung aber verweigere sich der Bund mit Verweis auf die Reform, kritisierte Holetschek:

"Das könnte auf einen kalten Strukturwandel hinauslaufen."

Das heißt: eine Pleitewelle. Solch ein Szenario sei für ein Flächenland wie Bayern "inakzeptabel", betonte er: "Zu einem großen Wurf gehört auch eine große Investition - dazu muss sich die Bundesregierung endlich bekennen."

Kern der geplanten Krankenhausreform ist die Ergänzung der seit mehr als 20 Jahren existierenden Fallpauschalen. So soll das Vorhalten von Leistungen besser vergütet werden. Damit soll sich vor allem die Zahl unnötiger, aus wirtschaftlichen Überlegungen durchgeführter Eingriffe verringern. Auch sollen sich künftig kleinere Kliniken mit niedrigerem Versorgungslevel auf eine Grundversorgung konzentrieren, während die komplexeren Eingriffe vor allem in großen, spezialisierten Kliniken erfolgen sollen.

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