Die Debatte über Wehrpflicht, Musterung und Kriegsdienstverweigerung ist in Deutschland zurück – und mit ihr die Fragen junger Menschen, ihrer Eltern und von Reservisten. Eine der zentralen Ansprechpartnerinnen für Gewissensfragen rund um den Dienst an der Waffe ist Claudia Kuchenbauer. Die evangelische Theologin leitet seit 2005 die Arbeitsstelle kokon und berät Menschen, die überlegen, den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern. Im Interview spricht sie über steigende Anfragen seit dem Ukrainekrieg, über die Rolle des Gewissens, persönliche Zweifel – und darüber, warum diese Gespräche trotz ihres ernsten Anlasses oft als klärend und stärkend erlebt werden.
Nehmen Sie seit den neuen Gesetzen zur Musterung mehr Nachfrage nach Ihrem Beratungsangebot wahr?
Claudia Kuchenbauer: Die größere Nachfrage nach unserem Angebot hat schon mit dem Ukrainekrieg begonnen. Seitdem steigen die Zahlen der Menschen, die sich bei uns zur Erstellung eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung erkundigen, kontinuierlich an. Im letzten Jahr gab es noch einmal einen deutlichen Schub, als klar wurde, dass sich die Pläne der Bundesregierung konkretisieren. Und auch jetzt, mit dem Anschreiben der Bundeswehr zur Erfassung und Musterung, steigen die Anfragen weiter. Es ist spürbar, dass etwas passieren wird – wie die Situation genau aussehen wird, können wir aber nicht abschätzen.
Wie viele Leute wenden sich an Sie, um sich beraten zu lassen?
Im letzten Jahr hatten wir 65 Anfragen, damals waren wir allerdings nur zu zweit. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hat 2025 rund 3.900 Anträge bearbeitet. Viele Menschen lassen sich auch nicht unbedingt direkt bei uns beraten, sondern etwa bei der EAK (Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden, Anm. d. Verf.), also unserer Dachorganisation, in der die evangelischen Friedenspfarrer:innen in Deutschland vernetzt sind. Dort gab es 2024 etwa 300 bis 350 Beratungen. Für 2025 ist diese Zahl sicher noch einmal gestiegen.
In den 1990er-Jahren hatten wir außerdem ein Netzwerk von fast 300 nebenamtlichen Beraterinnen und Beratern – das war damals notwendig. Heute melden sich ehemalige Berater wieder und fragen, ob sie gebraucht werden. Das finde ich einen sehr schönen Aspekt. Daran sieht man, wie viel Verbundenheit gewachsen ist und wie sehr dieses Thema Menschen zusammenbringt.
Wer kommt in welcher Situation zu Ihnen? Was sind das für Menschen, und in welcher Lebenslage befinden sie sich?
Schon vor den gesetzlichen Änderungen, also seit Beginn des Ukrainekriegs, kamen vor allem Reservisten zu uns – Menschen, die ihren Wehrdienst vor Jahren abgeleistet haben. Sie sagen heute: 'Die Wahrscheinlichkeit eines Krieges rückt näher, das war mir früher nicht bewusst. Jetzt spüre ich, dass ich das nicht tun möchte, dass ich keine anderen Menschen mit der Waffe töten will.'
Dann gab es eine Phase, in der sich viele Eltern stellvertretend für ihre Kinder gemeldet haben. Die Sorge von Müttern und Vätern ist groß. Auch Väter, die selbst einmal verweigert haben, wenden sich an uns und fragen: Welche Möglichkeiten hat mein Sohn? Kann er auch zu einer Beratung kommen?
Im letzten halben Jahr sind es verstärkt Menschen, die konkret vom Anschreiben der Bundeswehr betroffen sind. Aber nicht nur sie: Es melden sich weiterhin Reservisten oder auch ältere junge Menschen, die aktuell noch gar nicht im Fokus stehen, sich aber trotzdem intensiv Gedanken machen.
Wie läuft so ein Beratungstermin konkret ab?
Der Kontakt wird meist per E-Mail oder telefonisch aufgenommen. In der Regel vereinbaren wir dann einen Telefontermin. Häufig geht es zunächst um grundlegende Informationen. Deshalb haben wir auf unserer Homepage auch sehr ausführliche Hinweise, etwa zur Frage, wie ein Antrag aufgebaut sein muss.
Zunächst handelt es sich um einen formlosen Antrag mit dem Satz: 'Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit verweigere ich den Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Art. 4 Abs. 3 GG.' Dazu kommt ein tabellarischer Lebenslauf. Der dritte und entscheidende Teil ist die Begründung der Verweigerung – und hier kommen wir ins Spiel. Denn man darf den Kriegsdienst nur aus Gewissensgründen verweigern, nicht allein aus Angst vor dem Sterben. Angst ist ein biologischer Reflex, den wir alle nachvollziehen können. Er ist legitim, spielt für einen Verweigerungsantrag aber keine Rolle. Es geht um das Gewissen.
Was bedeutet das genau?
In der Regel haben sich die jungen, aber auch die älteren Menschen bereits Gedanken gemacht. Wir sprechen dann gemeinsam darüber: Was ist das Gewissen? Was ist ein Gewissensgrund? Wo spüre ich ihn? Das ist etwas sehr Persönliches. Deshalb helfen keine Textbausteine aus dem Internet und auch keine akademischen Abhandlungen über Krieg und Frieden. Das ist hier fehl am Platz.
Es geht vielmehr um Fragen wie: Was für ein Mensch bin ich? Man muss ein Stück weit die Hosen runterlassen. Denn man muss sich vorstellen: Im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sitzt ein Sachbearbeiter, der diese Begründung liest. Für ihn muss ein Mensch sichtbar werden, der Einblick in sein Leben und seine persönliche Prägung gibt – und diese Prägung muss nachvollziehbar sein.
Die Aussage 'Ich kann nicht mit der Waffe auf Befehl auf jemanden schießen, auch wenn es ein Feind ist, der mich töten oder unser Land einnehmen will – mein Gewissen lässt das nicht zu' muss begründet werden. Diese Gründe müssen mit dem eigenen Leben verbunden sein: Habe ich eine religiöse Prägung, und wie zeigt sie sich? Welche Erfahrungen habe ich gemacht? Wie war meine Erziehung? Welche Werte vertrete ich? Je besser sich das anhand des Lebenslaufs, mit Geschichten und Erlebnissen, darstellen lässt, desto überzeugender ist es.
Gibt es Menschen, die sich nach einem Beratungstermin umentscheiden?
Es gibt Menschen, die nachdenklich werden. Die meisten, die sich bei uns melden, haben sich aber bereits intensiv mit dem Thema beschäftigt. Manche haben schon etwas aufgeschrieben und schicken uns ihre Begründung, dann sprechen wir darüber. Aber eine echte Umentscheidung? Das erlebe ich eigentlich nicht. Wer sich bei uns meldet, hat innerlich meist schon eine Entscheidung getroffen.
Das Thema Krieg und Tod ist sehr schwer. Kann es für Sie belastend sein, mit fremden Menschen darüber zu sprechen?
Für mich ist es eher eine Bereicherung, auf dieser persönlichen Ebene mit Menschen in Beziehung zu kommen. Sie erzählen mir sehr viel aus ihrem Leben, auch schwierige Erfahrungen. Das empfinde ich als bereichernd.
Oft erzählen Väter nach der Geburt ihrer Kinder: 'Ich kann und ich möchte kein Kind oder dessen Vater aus einem anderen Volk töten. Ich habe erlebt, wie wertvoll Leben ist.' Solche Sätze gehen einem nahe.
Das Ziel der Beratung ist also, dass man selbst herausfindet, ob man diesen Dienst leisten möchte?
Genau. Ziel ist, Klarheit über den eigenen Weg zu gewinnen. In unserem Projekt "Kirche an deiner Seite" geht es genau darum: sich beraten zu lassen und herauszufinden, was der richtige Weg für mich ist. Ist der Dienst an der Waffe und die Verteidigung des Landes etwas für mich? Dann können wir den Kontakt zu einer Militärseelsorgerin oder einem Militärseelsorger vermitteln, die vertraulich Fragen beantworten. Oder wenn jemand sagt: 'Wie wäre es mit einem Freiwilligendienst?' – dann vermitteln wir auch hier entsprechende Gespräche.
Alle Beratungen sind völlig ergebnisoffen. Es geht nicht darum, jemanden zu einer bestimmten Entscheidung zu drängen, sondern darum, Menschen zu unterstützen.
Viele junge Männer erzählen mir von ihrer Rolle in der Familie, von kleinen Geschwistern oder von Krankheiten der Eltern. Daraus entsteht oft ein sehr hoher Wert für das Leben. Das ist berührend. Man merkt: Diese Menschen haben sich mit den großen Fragen auseinandergesetzt. Der Anlass ist ernst, das ist schade. Aber die Auseinandersetzung selbst ist etwas Gutes: Wo stehe ich? Wo kann ich Ja sagen? Und wo muss ich Nein sagen, weil ich sonst nicht der Mensch wäre, der ich bin oder sein möchte?
Was passiert, wenn man sich entscheidet, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen?
Der Antrag wird beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr am Wohnort gestellt. Von dort geht er an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Die Bearbeitung dauert etwa zwei bis drei Monate. Danach erhält man eine Antwort.
Entweder heißt es: Sie sind als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und dürfen nicht zum Dienst an der Waffe herangezogen werden. Oder es heißt: Die Begründung war nicht ausreichend. Dann gibt es eine Frist zur Nachbesserung.
Zu Zeiten der Wehrpflicht haben sich viele Menschen nach einer Ablehnung bei uns gemeldet, weil sie nicht wussten, wie es weitergeht. Dann sind wir erneut ins Gespräch gegangen. Wenn auch die zweite Begründung abgelehnt wird, bleibt nur der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht. In den Fällen, die wir in den letzten Jahren begleitet haben, habe ich das allerdings nicht erlebt.