Nach der Verabschiedung eines neuen Ladenschlussgesetzes durch den Bayerischen Landtag am Donnerstag haben Vertreter der beiden großen Kirchen deutliche Kritik geäußert. Aus ihrer Sicht wird der verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Sonntagsruhe durch die neuen Regelungen deutlich geschwächt.

Der Leiter des Katholischen Büros Bayern, Matthias Belafi, und der landeskirchliche Beauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Kirchenrat Dieter Breit, sehen in dem Gesetz eine Reihe von Maßnahmen, die den Charakter des arbeitsfreien Sonntags infrage stellen.

Kirchen befürchten, dass offene Supermärkte an Feiertagen immer normaler werden

Besonders kritisch bewerten sie die Möglichkeit, dass künftig sogenannte Kleinstsupermärkte mit digitalisiertem Verkaufsmodell an allen Tagen der Woche rund um die Uhr geöffnet sein dürfen – also auch an Sonn- und Feiertagen. Diese Neuerung gelte nicht nur für eigenständige Märkte, sondern auch für abgetrennte Bereiche bestehender Supermärkte.

"Zu befürchten ist, dass Supermarktöffnungen an Sonn- und Feiertagen mehr und mehr zur Normalität werden", heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Dies könne das Einkaufsverhalten nachhaltig verändern und zur Aushöhlung der Sonntagsruhe führen.

Kritisch sehen die Kirchen auch die erleichterte Möglichkeit für Kommunen, sich als Tourismus-, Ausflugs- oder Wallfahrtsorte einstufen zu lassen. Damit werde es einfacher, Ausnahmen vom grundsätzlichen Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Auch die im Gesetz verankerte Anlassvermutung für verkaufsoffene Sonntage berge laut Belafi und Breit die Gefahr einer weiteren Aufweichung des Sonntagsschutzes.

"Angriff auf die Sonntagsruhe"

In der Summe handele es sich um einen "deutlichen Angriff auf die grundgesetzlich geschützte Sonntagsruhe", so die kirchlichen Vertreter. Der Sonntag sei nicht nur ein religiös geprägter Ruhetag, sondern auch ein gesellschaftlicher Wert, der dem wirtschaftlichen Alltag eine Grenze setze. Es sei bedauerlich, dass dieser Aspekt im neuen Gesetz nicht stärker berücksichtigt worden sei.

Mit dem neuen Ladenschlussgesetz ersetzt Bayern das bisher geltende Bundesgesetz aus dem Jahr 1956. Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) hatte das Ziel betont, bestehende Regelungen "mit Augenmaß" zu modernisieren und an verändertes Konsumverhalten anzupassen. Das Grundkonzept der Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr an Werktagen bleibt demnach bestehen, punktuelle Ausweitungen sind jedoch künftig möglich.

Kommentare

Ingrid Müller am So, 13.07.2025 - 08:34 Link

Wer braucht sie noch Die Sonntagsruhe.
Die Menschen wollen am Sonntag erstmal ausschlafen und dann sucht man nach einem Event.
Ueberall wo Sonntags was los ist ist es voll und laut.
Sonntags zum Gottesdienst gehen nur noch einige wenige.
Ob es notwendig ist überhaupt Sonntags die Geschäfte zu öffnen ist eine andere Frage.
Weil wir doch an allen anderen Tagen bis 20 Uhr einkaufen können.