Die Bischofswahl bewegt derzeit die Gemüter der Synodalen - und darüber hinaus auch der breiten Öffentlichkeit. Wir haben uns umgehört und tragen an dieser Stelle die wichtigsten Argumente für und wider eine Fortsetzung der Bischofswahl zusammen.

 

Pro: Die Landessynode sollte einen klaren Schnitt machen

Es wurde in den letzten Tagen in der Landessynode viel darüber gesprochen, ob die Wahl am vergangenen Montag nun gescheitert ist oder ob es sich einfach um ein demokratisches Patt handelt. Doch egal, welcher Lesart man folgt: Die Landessynode sollte das Ergebnis annehmen, und zwar als das, was es ist. 

In sechs Wahlgängen hat keine*r der Kandidat*innen die notwendige Mehrheit der Stimmen bekommen. Auch in zwei Stichwahlen, bei denen nur noch Nina Lubomierski und Christian Kopp antraten, konnte niemand genügend Synodale hinter sich vereinigen. 

Ein weiterer Wahlgang mit denselben Kandidat*innen wäre daher verfehlt. Die Synodalen hatten genug Gelegenheit, über die bisherigen Kandidierenden abzustimmen. Eine Wiederholung hätte etwas von "Wir wählen so lange, bis uns das Ergebnis passt".

Einen Gefallen tut man sich damit nicht. Ehrlicher und mutiger wäre es, sich einen Neustart zuzutrauen. Ja, das bedeutet Aufwand. Es bedeutet, den Prozess der Kandidat*innen-Findung nochmal neu aufzurollen, mit allen Schikanen. Das ist anstrengend. 

Aber es würde sich lohnen. Demokratie ist eben oft anstrengend. Und man hätte so die Chance auf einen unbelasteten Neubeginn. Den haben letztlich alle verdient: Die Landeskirche, die Landessynode und ganz sicher auch der/die neue Landesbischof/Landesbischöfin. Nicht zu vergessen: Die Millionen Mitglieder der Landeskirche in Bayern. 

Contra: Bischofswahl fortsetzen und endlich ins Arbeiten kommen

Was spricht nun für eine Bischofswahl?

Gegenüber der Öffentlichkeit ist es kaum zu vermitteln, dass die Landessynode nicht zu einer Entscheidung kommt. Der Wahlprozess war langfristig und durchdacht, die Kandidaten wurden sorgfältig ausgesucht. Es wäre ein Zeichen der Stärke, wenn die Synode sich entscheidet - und endlich wieder ins Arbeiten kommen kann. Es schädigt das Ansehen der Synode, wenn wichtige Themen wie der Umgang mit assistiertem Suizid nur noch am Rande der Tagesordnung diskutiert werden, weil alle über die Bischofswahl diskutieren.

Ein Landesbischof / eine Landesbischöfin ist vom Verständnis her ein "Primus unter Pares". Die Bedeutung des Amtes sollte nicht überbewertet werden. Viel wichtiger wäre es doch, herauszuarbeiten, welche Aufgaben anstehen und wer diese Aufgaben gut übernehmen kann. Warum sollte es nicht möglich sein, bestimmte Aufgabenbereiche dann entsprechend zu verteilen? Es wäre doch auch möglich, die "Ständige Vertretung" so zu wählen, dass manche Themen auf eine andere Person verlagert werden.

Wenn der ganze Prozess neu aufgerollt wird, stellen sich unendlich viele Fragen: Was wird geändert? Werden dieselben Kandidaten noch einmal gefragt? Wird es nicht wieder Verlierer geben? Wer tritt überhaupt noch an? Sind die Kriterien dann plötzlich andere? Wer ist bereit und willig, den gesamten Prozess durchzuführen? Es ist naiv, zu glauben, dass eine Neuwahl die Situation leichter macht. 

Wer sagt denn, dass die neuen Kandidaten nicht auch beschädigt werden durch diesen gesamten Prozess - und immer als "B-Kandidaten" gelten werden? Denn schließlich wurden für die jetzige Wahl die Personen sorgfältig ausgewählt und definiert. Auch gegenüber Regionalbischof Kopp und Dekanin Lubomierski, die es an die Spitze geschafft haben, ist es keine gute Geste - es bedeutet auch, dass ihre Arbeit und ihr Einsatz nicht recht gewürdigt werden. 

Was viel wichtiger wäre, als sich über den aktuellen Prozess aufzureiben: Die wichtigen Themen angehen. Und dafür sorgen, dass das Wahlrecht geändert wird. Damit diese Situation nie wieder auftritt.  

Weitere Argumente zur Bischofswahl

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Kommentare

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Fichti76 am Don, 30.03.2023 - 13:41 Link

Zum Punkt mit den "B-Kandidaten": Vielleicht gab es ja im Vorfeld Kandidaten, die zwar angefragt wurden, sich aber aus welchen Gründen auch immer gegen eine Kandidatur entschieden haben. Sollte es so jemanden oder mehrere geben, die nun doch antreten würden, wäre hier keine Makel eines "B-Kandidaten".
Vorausgesetzt das ist überhaupt der Fall.
Ansonsten halte ich das wirklich für ein interessantes Argument contra, und es ist praktisch "egal" ob es ein "B-Kandidat" wird oder einer der beiden verbliebenden Kandidaten im x-Wahlgang gewählt wird.