Das Bild des Pfarrberufs verändert sich. Während früher die lebenslange Tätigkeit in einer Kirchengemeinde als nahezu selbstverständlicher Berufsweg galt, bringen heute viele Pfarrerinnen und Pfarrer zusätzliche Qualifikationen, berufliche Erfahrungen und unternehmerische Interessen mit. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern reagiert auf diese Entwicklung mit Offenheit: Selbstständige Nebentätigkeiten sind ebenso möglich wie mehrjährige Beurlaubungen für eigene Projekte oder Unternehmen.
Im Gespräch mit Stefan Reimers, Personalchef der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, wird deutlich: Die Kirche sieht in solchen Wegen keine Konkurrenz zum Pfarrdienst. Im Gegenteil. Erfahrungen aus Beratung, Management, Wirtschaft oder gesellschaftlichen Transformationsprozessen können wertvolle Impulse für kirchliche Arbeit liefern. Voraussetzung ist allerdings, dass die jeweiligen Tätigkeiten mit den Interessen der Kirche vereinbar sind und nicht in Konkurrenz zu den Aufgaben des Pfarramts stehen.
Rieke Harmsen: Warum machen sich Pfarrerinnen und Pfarrer selbständig?
Stefan Reimers: Dafür gibt es ganz unterschiedliche Gründe, und viele individuelle Wege. Man kann als Pfarrer oder Pfarrerin im Dienst bleiben und gleichzeitig eine Nebentätigkeit beantragen. Diese Nebentätigkeit kann auch selbstständig ausgeübt werden. Sie ist allerdings zeitlich begrenzt: Wer eine volle Stelle hat, darf nur eine bestimmte Anzahl zusätzlicher Stunden pro Woche arbeiten, bei einer halben Stelle entsprechend mehr. Eine selbstständige Nebentätigkeit ist grundsätzlich möglich, muss jedoch genehmigt werden, da sie zusätzlich zum hauptamtlichen Dienst ausgeübt wird.
Welche Einschränkungen gibt es?
Stefan Reimers: Wichtig ist, dass die selbstständige Tätigkeit dem hauptamtlichen Dienst als Pfarrer oder Pfarrerin nicht widerspricht. Außerdem darf man in der Selbstständigkeit nichts anbieten, wofür man bereits als Pfarrer oder Pfarrerin bezahlt wird. Ein Beispiel: Man kann nicht gleichzeitig freier Bestattungsredner sein und kirchliche Beerdigungen als Pfarrer übernehmen.
Und was ist dann eine Beurlaubung?
Stefan Reimers: Es gibt es verschiedene Formen der Beurlaubung, etwa aus persönlichen Gründen oder im eigenen Interesse. Eine solche Beurlaubung ist auf maximal sechs Jahre begrenzt. Während dieser Zeit kann man eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Wer beurlaubt ist, bleibt weiterhin Pfarrer oder Pfarrerin. Deshalb darf auch diese Tätigkeit den Interessen der Kirche nicht widersprechen.
Die Entscheidung erfolgt immer im Austausch zwischen Dienstgeberin und Dienstnehmer beziehungsweise Dienstnehmerin. Dabei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft: Art, Umfang und Inhalt der Tätigkeit sowie auch der finanzielle Rahmen. Grundsätzlich sind wir für solche Wege aber offen, solange wir gewährleisten können, dass wir genug Pfarrerinnen und Pfarrer im Dienst haben - denn das ist natürlich unser Kerninteresse als Kirche.
Was ist mit kirchlichem Interesse gemeint?
Stefan Reimers: Ein kirchliches Interesse liegt immer dann vor, wenn eine Tätigkeit mit den Zielen und der Umsetzung kirchlicher Arbeit verbunden ist. Ich kann beispielsweise niemanden im kirchlichen Interesse beurlauben, damit er oder sie bei einer Bank arbeitet, nur um dort ein deutlich höheres Einkommen zu erzielen. Dafür gibt es kein kirchliches Interesse. Ebenso besteht kein kirchliches Interesse daran, ein Wirtschaftsunternehmen als solches voranzubringen.
Kirchliches Interesse ist dann gegeben, wenn eine erkennbare Verbindung zur kirchlichen Arbeit besteht. Fehlt diese Verbindung, kann sich jemand selbstverständlich aus persönlichen Gründen beurlauben lassen. Das ist möglich, hat aber Auswirkungen auf bestimmte Versorgungsansprüche.
Kirchliches Interesse bedeutet beispielsweise Kooperationen zu fördern, Inhalte weiterzugeben oder die Vernetzung zwischen Kirche und Gesellschaft zu stärken. In solchen Fällen arbeitet jemand in gewisser Weise weiterhin auch für die Kirche. Wenn sich diese Verbindung nachvollziehbar darstellen lässt, ergibt sich eine andere Ausgangslage. Grundsätzlich stehen wir solchen Wegen offen gegenüber. Entscheidend sind für uns Verknüpfung und Vernetzung. Dadurch gewinnen wir zusätzliche Kompetenzen und Erfahrungen, die in unsere Arbeit einfließen. Am Ende gilt: Wenn diese Menschen zurückkehren – und das tun die meisten –, profitieren wir fast immer von den Erfahrungen, die sie mitbringen.
Warum gehen Pfarrerinnen und Pfarrer in die Selbständigkeit?
Stefan Reimers: Die Motive sind sehr unterschiedlich. Manche möchten einen Schwerpunkt verfolgen, der ihnen schon lange wichtig ist und den sie im Pfarrdienst nicht verwirklichen können. Andere haben einen starken unternehmerischen Geist und wollen beispielsweise stärker in Beratungstätigkeiten einsteigen oder bestimmte Kompetenzen vertiefen, die sie im eigentlichen Dienst nicht in gleichem Maße einsetzen können. Andere verstehen die Selbstständigkeit auch als Form der Weiterbildung oder persönlichen Weiterentwicklung. Menschen sind unterschiedlich, und entsprechend brauchen sie unterschiedliche Möglichkeiten, sich zu entfalten. Einen Trend, dass sich immer mehr Pfarrerinnen und Pfarrer selbstständig machen oder nach solchen Nebentätigkeiten suchen, sehe ich allerdings nicht. Von einer Abwanderungstendenz kann keine Rede sein.
Im Gegenteil: Wir öffnen zunehmend Zugänge für Menschen, die mitten im Leben stehen und bereits andere Berufe ausgeübt haben. Durch Quereinsteigerprogramme können sie später noch Pfarrerinnen oder Pfarrer werden. Sie bringen zusätzliche Qualifikationen und Erfahrungen mit. Gleichzeitig gibt es Pfarrerinnen und Pfarrer, die neben ihrem Dienst noch andere Tätigkeiten ausüben möchten. Diese Verbindung kann sehr fruchtbar sein.
Für uns ist es ausgesprochen wertvoll, wenn Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen, Kompetenzen und Lebensgeschichten im Pfarrdienst arbeiten. Sie finden dadurch oft leichter Zugang zu den Menschen in ihrem Umfeld. Deshalb stehen wir solchen Entwicklungen grundsätzlich offen gegenüber.
Wie verhält es sich mit der Altersversorgung?
Stefan Reimers: Wenn ich mich beurlauben lasse, bleibt die bisher erworbene Altersversorgung bestehen. Während der Beurlaubung werden jedoch keine weiteren Ansprüche aufgebaut. Man ist in dieser Zeit nicht für die Landeskirche tätig. Deshalb können wir weder Gehalt zahlen noch zusätzliche Rücklagen für die Altersversorgung bilden.
Wer sich selbstständig macht und nicht als Pfarrer arbeitet, muss in dieser Zeit eigenständig für die Altersvorsorge sorgen und entsprechende Rücklagen bilden oder Versicherungen abschließen. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Pensionsverpflichtungen können wir nur für Zeiten übernehmen, in denen tatsächlich für die Kirche gearbeitet wurde. Das ist für alle Beteiligten nachvollziehbar und führt in der Regel zu keinen Schwierigkeiten.
Wenn sich jemand vollständig aus dem Pfarrdienst entlassen lässt und nicht mehr Pfarrer sein möchte, ist das ebenfalls möglich. In diesem Fall würden die kirchlich garantierten Ruhestandsbezüge entfallen. Die gesetzlich erworbenen Ansprüche blieben selbstverständlich bestehen.
Gibt es Pfarrerinnen oder Pfarrern, die nach fünf oder sechs Jahren zurückgekehrt sind und neue Qualifikationen eingebracht haben?
Stefan Reimers: Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die sich vollständig haben beurlauben lassen und eine Selbstständigkeit aufgebaut haben. Einige von ihnen sind anschließend teilweise zurückgekehrt und arbeiten heute beispielsweise zur Hälfte im Pfarrdienst und zur Hälfte in ihrer selbstständigen Tätigkeit.
Es gibt auch Menschen, die Erfahrungen aus ihrer Arbeit als Berater oder Unternehmer intensiv in ihren Pfarrdienst einbringen. Andere sind vollständig zurückgekehrt und übernehmen heute Aufgaben in der Pfarramtsleitung oder Geschäftsführung. Dort kommen die in der Selbstständigkeit erworbenen Kenntnisse oft sehr zugute.
Wie ändert sich das Berufsbild von Pfarrerinnen und Pfarrern?
Stefan Reimers: Wir sind, wie viele andere Organisationen auch, von Veränderungsprozessen umgeben – in Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und ebenso in der Kirche. Deshalb ist es für uns sehr hilfreich, wenn Menschen Erfahrungen mit Transformationsprozessen mitbringen. Ebenso wertvoll sind Beratungskompetenzen. Wer Erfahrung in der Begleitung von Entwicklungsprozessen hat, kann beispielsweise bei regionalen Kooperationen oder der Weiterentwicklung von Gemeinden wichtige Impulse geben.
Grundsätzlich profitieren wir von Menschen, die unterschiedliche gesellschaftliche, wirtschaftliche oder kulturelle Bereiche miteinander verknüpfen können. Das gilt ebenso für Erfahrungen in Politik oder anderen gesellschaftlichen Feldern. Unser Auftrag besteht häufig darin, Verbindungen herzustellen, Kooperationen aufzubauen und Menschen miteinander ins Gespräch zu bringen.
Daneben gibt es zahlreiche weitere Kompetenzen, etwa in den Bereichen Personalführung oder Finanzen. Besonders wichtig erscheinen mir aber Erfahrungen in Transformation, Kooperation und Beratung sowie die Fähigkeit, Menschen auf Veränderungen mitzunehmen. Davon profitieren wir als Kirche erheblich.
Und das betrifft nicht nur Pfarrerinnen und Pfarrer. Dasselbe gilt für Diakoninnen und Diakone, die ebenfalls bei uns verbeamtet sind. Viele von ihnen haben etwa in der Diakonie Einrichtungen geleitet und bringen umfangreiche Leitungserfahrung mit. Deshalb würde ich diese Überlegungen ausdrücklich nicht auf den Pfarrdienst beschränken.
Selbständigkeit bei evangelischen Pfarrer*innen
Warum machen sich manche evangelischen Pfarrer und Pfarrerinnen selbständig? Was bewegt sie - und wie geht die Kirche damit um? In der Woche vom 5. bis 9. Oktober werden zu unserem kleinen Themenspecial folgende drei Artikel veröffentlicht.
- Warum Pfarrer sich selbstständig machen: Interview mit Personalchef Stefan Reimers
- Selbständigkeit als Pfarrer*in: Drei Pfarrer berichten
- Vom Pfarrer zum Reiseleiter: Gastbeitrag von Markus Roth