Nach der gescheiterten Besetzung der Regionalbischofs-Stelle in Bayreuth im Juni nimmt die evangelische bayerische Landeskirche einen neuen Anlauf: In der September-Ausgabe des "Amtsblatts" ist die Stelle von Noch-Amtsinhaberin Dorothea Greiner nun erneut ausgeschrieben - quasi wortgleich zum ersten Anlauf in der April-Ausgabe. Ende Juni hatte die Landeskirche die Besetzung der Stelle mit dem Nürnberger Dekan Jonas Schiller öffentlich gemacht, dieser zog einen Tag nach der Bekanntgabe aber wieder zurück. Das komplizierte Besetzungsverfahren für die Stelle musste daraufhin komplett neu gestartet werden.

Genauere Informationen zum gesuchten Profil 

Gesucht wird der Stellenausschreibung zufolge eine "Oberkirchenrätin bzw. Oberkirchenrat im Kirchenkreis Bayreuth", der zum einen Mitglied im Landeskirchenrat - also einem der vier Organe der Kirchenleitung - und zum anderen Regionalbischöfin beziehungsweise Regionalbischof im Kirchenkreis Bayreuth ist. Dafür suche man eine "teamfähige, inspirierende Führungspersönlichkeit", die auf Leitungsebene die "gesamtkirchlichen Aufbrüche mitgestaltet" und im eigenen Kirchenkreis diese Transformationsprozesse "transparent, aktiv und motivierend kommuniziert. Begonnene Veränderungen sollen "stringent weitergeführt werden".

Zu diesen begonnenen Veränderungsprozessen gehört auch, dass der Kirchenkreis Bayreuth in seiner jetzigen Form die zehnjährige Amtszeit (eine Verlängerung um fünf weitere Jahre ist möglich) nicht überdauern wird. Durch sinkende Mitgliedszahlen und knapper werdende Finanzmittel strafft die bayerische Landeskirche seit Jahren schon ihre Strukturen - dazu gehören neben Fusionen von Dekanatsbezirken im ganzen Land auch die Reduzierung der Kirchenkreise von derzeit sechs auf künftig vier. Aus den drei fränkischen Kirchenkreisen soll demnach nur noch ein Duo werden - Details zum Zuschnitt oder dem Dienstsitz sind noch unklar.

Bewerbungsfrist bis Mitte September 

Die Bewerbungsfrist auf die erneute Ausschreibung läuft bis zum 21. September. Nachdem die Wahl von Dekan Schiller auch erneut eine Debatte um den Frauenanteil in kirchlichen Leitungspositionen losgetreten hatte, wird der Wunsch nach Bewerberinnen nochmals verstärkt betont. Aus der Formulierung im April, dass "besonders auch Bewerbungen von Frauen" begrüßt würden, wurde nun, dass man "deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Pfarrerinnen" begrüße. Eine nahtlose Wiederbesetzung erscheint wegen des komplexen Verfahrens schwierig, Amtsinhaberin Greiner geht zum 31. Oktober in den Ruhestand.

Das Berufungsverfahren für Oberkirchenräte in der Landeskirche

Die gescheiterte Besetzung der Bayreuther Regionalbischofsstelle Ende Juni hat vor allem eines gezeigt: Wie genau solche Berufungsverfahren ablaufen, ist nicht so leicht durchschaubar. Ein Großteil spielt sich nämlich nicht-öffentlich ab. Das heißt aber auch: Nur wenige haben Durchblick, selbst die Bewerber haben offenbar nicht immer eine Ahnung, was wann genau in so einem Verfahren passiert.

Das ist der Ablauf einer Oberkirchenrats-Kür:

1. Stellenausschreibung

Wie im auch weltlichen Arbeitsleben üblich, werden alle kirchlichen Leitungsstellen von Pfarrerinnen und Pfarrern, Dekanen, über Kirchenmusiker und Referentenstellen bis hin zum Landesbischof ausgeschrieben - und zwar im "Kirchlichen Amtsblatt". Dort sind neben den allgemeinen Infos zu einer Stelle (beispielsweise, wie viele Gemeinden oder welche Einrichtungen zu einem Dekanat gehören) auch grundlegende "Erwartungen" an die Bewerberinnen und Bewerber genannt. Alle Bewerbungen werden im Rahmen einer Frist zentral per E-Mail entgegengenommen. Wird die Stelle einer Oberkirchenrätin oder eines Oberkirchenrates im Kirchenkreis ausgeschrieben, sind vorher die Landessynodalen aus dem Kirchenkreis durch den Berufungsausschuss zu hören. Das "Amtsblatt" erscheint monatlich und ist für kirchliche Bedienstete als Digitalausgabe zugänglich.

2. Auswahlverfahren

Die Mitglieder des Landeskirchenrats werden vom Berufungsausschuss gewählt. Dem Landeskirchenrat gehören neben dem Landesbischof die Abteilungsleiterinnen und -leiter im Münchner Landeskirchenamt und die Regionalbischöfinnen und -bischöfe an. Abteilungsleitende sowie die Regionalbischöfe und -bischöfinnen tragen den Titel Oberkirchenrat beziehungsweise Oberkirchenrätin. Vorsitzende des Berufungsausschusses ist die Präsidentin der Landessynode, momentan also Annekathrin Preidel. Darüber hinaus gehören ihm fünf Mitglieder des Landessynodalausschusses an, drei Mitglieder des Landeskirchenrats und der Landesbischof. Der Berufungsausschuss sichtet die eingehenden Bewerbungen nach einer Stellenausschreibung, trifft eine Vorauswahl und führt anschließend die Auswahlgespräche mit den Bewerberinnen und Bewerbern.

3. Entscheidung

Am Ende des Auswahlprozesses wählt der Berufungsausschuss anhand des Anforderungsprofils die am besten geeignete Person in geheimer Wahl. Wird die Position einer Abteilungsleitung besetzt, wählt der Berufungsausschuss unmittelbar. Wird die Position eines Regionalbischofs beziehungsweise einer -bischöfin besetzt, werden vor der Wahl durch den Berufungsausschuss die Synodalen im Kirchenkreis zu dieser Person gehört. Dabei könnten die Synodalen beispielsweise Bedenken gegen eine Kandidatin oder einen Kandidaten äußern, weil sie ihn oder sie nicht für geeignet halten. Nach dieser Anhörung der Synodalen erfolgt die Wahl durch den Berufungsausschuss - ebenfalls in geheimer Abstimmung. Das Ergebnis wird dem Bewerber oder der Bewerberin zeitnah nach dieser Wahl mitgeteilt. Anschließend folgt der letzte Verfahrensschritt.

4. Annahme der Wahl und Ende des Verfahrens

Hat der Berufungsausschuss eine Person gewählt, steht der letzte Schritt bevor: Die oder der Gewählte wird gefragt, ob sie oder er die Wahl annimmt. Damit ist das Berufungsverfahren offiziell abgeschlossen. Sollten sie oder er ablehnen, kann der Berufungsausschuss unter den verbleibenden Kandidatinnen und Kandidaten erneut abstimmen und eine andere Person des ursprünglichen Wahlvorschlages wählen. Falls sie oder er die Wahl jedoch annimmt, gibt es diese Möglichkeit - wie nach dem Rückzieher von Jonas Schiller in Bayreuth - nicht mehr. Dann muss das Verfahren komplett neu ausgerollt werden.

Kommentare

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Ingrid Müller am So, 01.09.2024 - 09:18 Link

All diese Aemter in der Kirche einfach abschaffen.
Die Kirche will ihre Mitglieder gut verwalten,strukturieren.
Es braucht gute PredigerInnen, für das Evangelium
Keine Dekane,Bischoeffe,Kirchenraete die sich mit Vorschriften,Baumassnahmen aber nicht mit den Menschen beschaeftigen.
In ihrem Büro sitzen oder von Tagung zu Synode eilen und immer sagen wir sind so beschäftigt wir haben keine Zeit für einen Seniorennachmittag oder ein Gemeindefest..