Trotz der Corona-Pandemie sind in Bayern Gottesdienste möglich. Allerdings nur mit strengen Hygiene-Regeln. Am 30. Juni veröffentlichte die bayerische Landeskirche (ELKB) zuletzt aktualisierte Empfehlungen.

Grundlage für alle Veranstaltungen im kirchlichen Bereich ist weiterhin ein Infektionsschutzkonzept, das schriftlich vorliegen und von einem Leitungsgremium, wie Kirchenvorstand oder Dekanatsausschuss, bestätigt sein muss.

Die aktualisierten Empfehlungen der Landeskirche im Überblick:

Corona-Regeln für Gottesdienste

 

  • Weiterhin gelten die bekannten Hygienemaßnahmen (Mindestabstand von 1,5 Meter, Maskenpflicht, ausreichende Handhygiene, Belüftung). Dies gilt auch für vollständig geimpfte und genesene Personen.
  • Nur bei privaten Zusammenkünften, bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt. 
  • Maskenpflicht: Gottesdienstbesucher müssen in bayerischen Kirchen FFP2-Masken tragen. Für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 15. Lebensjahr genügt eine gewöhnliche Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).
  • Gesang: Gemeindegesang ist möglich, die Maske darf dabei nicht abgenommen werden.
  • Mindestabstand: Es gilt immer und überall ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
  • Besucherzahl: Für Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen gelten weiterhin differenzierte Teilnehmerobergrenzen. Die erlaubte Gesamtbesucherzahl ergibt sich aus der mit Mindestabstand möglichen Anzahl der Sitzplätze. 
  • Liturgisches Sprechen und Predigen: Bei einem Mindestabstand von zwei Metern ist das Sprechen vor der Gemeinde ohne FFP2-Maske möglich, wo lautes Sprechen ohne Mikrofon nötig ist, vier Meter.
  • Abendmahl: Abendmahl ist nur in Form der Wandelkommunion erlaubt, der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. 
  • Kollekte: Die Kollekte wird nur am Ausgang eingesammelt oder digital erhoben. Eine digitale Plattform wurde geschaffen, über die landeskirchliche Kollekten digital eingelegt werden können.
  • Gottesdienste im Freien: Es gilt keine Maskenpflicht und es dürfen bis zu 100 Menschen teilnehmen, Genesene und Geimpfte nicht mitgezählt.

Weitere Informationen zu den aktuellen Corona-Regeln finden Sie auf der Homepage der Landeskirche

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